Nein!*














*Die Datenschutzgrundverordnung, die am Freitag in Kraft tritt, beginnt, Nutzer zu nerven. So beschwert sich etwa Kollege Christian Schachinger in seiner Glosse über die Massen an Newsletter-Bestätigung, die seine Mailbox verstopfen. Warum ist das so?

Newsletter-Bestätigungen nerven User – Betreiber wollen damit jedoch auf Nummer sicher gehen
Foto: Standard/Cremer

Wer einen Newsletter verschickt, muss nachweisen können, dass alle Empfänger des Rundschreibens Kunden sind oder sich aktiv für diesen angemeldet haben. Die Datenschutzgrundverordnung verlangt, dass Nutzer in einfacher Sprache darüber informiert werden, was mit ihren Daten passiert. Sie müssen dem Zweck der Datenverarbeitung zustimmen, dazu zählt natürlich auch der Empfang von Newslettern. Wer also bisher seinen Newsletter lediglich an User versandte, die das explizit so wollten – etwa indem sie sich über ein eigenes Formular angemeldet haben -, muss sich keine Sorgen machen, gegen die DSGVO zu verstoßen.

Zukäufe

Allerdings wurden Newsletterempfänger in der Vergangenheit nicht nur über eindeutig dafür vorgesehene Formulare registriert. Manche E-Mail-Adressen wurden einfach zugekauft; andere rutschten etwa durch Kommunikation mit dem Kundenservice des Anbieters in die Liste. Daher bitten momentan fast alle Dienste um eine neuerliche Bestätigung ihrer User, den Newsletter weiterhin zugesandt zu bekommen. Werden die Rundmails über einen Service abgewickelt, der Daten ins EU-Ausland transferiert, ist eine neuerliche Bestätigung notwendig.

Verschlüsselung

Künftig müssen Daten bei Anmeldungen zu Newslettern verschlüsselt übertragen werden. Außerdem darf die Box, in der die Zustimmung eingeholt wird, nicht vorab mit einem Hakerl versehen sein. Kunden müssen sich jederzeit von dem Newsletter abmelden können.

Für viele Blogger und Betreiber kleiner Webseiten ist die DSGVO momentan ein Auslöser für große Sorgenfalten. Es existieren allerdings viele Guides, die einen Überblick über die wichtigsten Schritte für eine DSGVO-Konformität bieten. (fsc)