Die U-Kommission soll klären, ob eine politische Verantwortung für die Vorgänge beim Bau des Krankenhauses Wien-Nord vorliegt.

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Die Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer, Elisabeth Rech, wird das Gremium leiten.

APA / Hans Klaus Techt

Ihr Stellvertreter wird der Notar Johannes Klackl sein.

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Wien –Es hat länger gedauert als geplant – aber nun ist die Untersuchungskommission zum Bau des Krankenhauses Nord in Wien-Floridsdorf einsatzbereit. Nach fünf Absagen – Vorsitz und Stellvertretung werden per Los aus einem Topf von Richtern, Anwälten und Notaren gezogen – übernimmt Elisabeth Rech die Leitung, ihr Stellvertreter wird der Notar Johannes Klack sein. Ab Einberufung der Kommission – das war bereits im April – ist ein Jahr Zeit für Aufklärungsarbeit.

Der spätere Start der Untersuchungen sei "kein Drama", sagte Thomas Reindl (SPÖ), Vorsitzender des Wiener Gemeinderates, bei der Präsentation des neuen Teams. "Ich weiß, dass Frau Rech einen ehrgeizigen Zeitplan verfolgt." Die Absagen seien aus persönlichen Gründen gefallen. "So ein Vorsitz ist natürlich ein enormer Aufwand und man steht in der Öffentlichkeit."

Konstitutionelle Sitzung am Mittwoch

Rech hat bereits Erfahrung mit dieser Arbeit: Vor zehn Jahren war sie Stellvertreterin in der U-Kommission zur Psychiatrie. "Auch bei diesem Ausschuss handelt es sich um eine komplexe Materie, und es gibt einen umfangreichen Fragenkatalog." Sommerpause gebe es deswegen keine. Wann die nächsten Termine stattfinden, werde in der konstituierenden Sitzung am Mittwoch beschlossen.

Die Einrichtung der Kommission zur "Klärung der Projekt-, Kosten- und Terminentwicklung des Krankenhauses Nord" erfolgte auf Antrag der rot-grünen Stadtregierung – ein Novum, denn bis jetzt wurden solche Kommissionen immer von der Opposition einberufen.

Das Bauprojekt geriet wegen Baumängeln, dem Abweichen vom Zeitplan, gestiegenen Kosten und zuletzt auch wegen der sogenannten "Energetikeraffäre" mehrmals in die Schlagzeilen. Der Rechnungshof listete die Versäumnisse in einem ausführlichen Bericht auf.

Zusammensetzung der Kommission

In der Kommission wird es nun um die politische Verantwortung gehen. Konkret geht es um Fragen zur Leistungs- und Bedarfsentwicklung, zum Grundstück, zur Bauherrenfunktion des Wiener Krankenanstaltsverbund (KAV), zur Vergabe von Leistungen, zu Bauausführung, Kosten und Finanzierung sowie zur Betriebsorganisation.

"Welche politischen Folgen die Kommission hat, ist ein anderes Thema. Ich werde das Gremium jedenfalls entsprechend führen, dass wir zu einem Ergebnis kommen", sagte Rech. Besonders wichtig seien ihr dabei Transparenz und Fairness.

Wie viele Mandatare von den Parteien in die Kommission geschickt werden können, ergibt sich aus deren Fraktionsstärke im Gemeinderat. Insgesamt setzt sich die Kommission aus 18 Mitgliedern zusammen – acht aus der SPÖ, sechs aus der FPÖ, zwei von den Grünen, ein Vertreter aus der ÖVP und einer der Neos. Rot-Grün hat somit die Mehrheit und kann unter anderem entscheiden, welche Zeugen geladen werden und welche nicht.

Zeugenanträge müssen begründet werden

Hier will sich die Vorsitzende allerdings einbringen. Rech werde zu jedem Zeugen eine Begründung bzw. ein bestimmtes Thema verlangen. Wenn nicht klar sei, was der gewünschte Zeuge mit dem Krankenhaus Nord zu tun habe, werde sie sich gegen eine Ladung aussprechen. "Das habe ich den Fraktionen bereits mitgeteilt. Diese Information hat durchaus zu einem Aha-Effekt geführt", meinte Rech. Formal verhindern kann die Vorsitzende eine Ladung allerdings nicht.

Gesetzesnovelle möglich

Gemeinderatsvorsitzender Reindl will die Kommission auch als Anlass nehmen, um allfällige Änderungen am Gesetz zu Untersuchungskommissionen vorzunehmen. Das Gesetz sei mit 22 Jahren zwar noch nicht gerade alt, in Gesprächen mit der Richterschaft, mit Vertretern aller Parteien und durch einen Vergleich mit den Vorgehensweisen für U-Ausschüsse im Parlament solle dennoch an einer Gesetzesnovelle gearbeitet werden. Abgeschlossen solle dieser Prozess bis zum Sommer 2019 sein, sagt Reindl. Betreffen könne das beispielsweise den Start der zwölfmonatigen Frist für die Kommission – aktuell gilt diese ja ab Einberufung und somit seit Ende April. Außerdem könnten die Minderheitenrechte gestärkt werden. (lhag, 18.6.2018)