Bellende Hunde können sogar einen Kündigungsgrund darstellen.

Foto: http://www.istockphoto.com/Kerkez

Ein Wohnungsinserat für eine Mietwohnung im 18. Wiener Gemeindebezirk sorgt derzeit für Aufregung: Die gut 100 Quadratmeter große Wohnung im Wiener Nobelbezirk wurde auf diversen Immobilienplattformen um 1.490 Euro monatlich zur Miete angeboten.

Der Mietvertrag sei auf fünf Jahre befristet, eine Verlängerung in beiderseitigem Einverständnis aber möglich, hieß es darin. Auch eine Nutzung des Gartens sei gestattet. Der Satz, der für Aufregung sorgte: "Die Eigentümerin wünscht sich ruhige Mitbewohner, ohne Kinder und Hunde bitte!"

Dass Haustiere in einer Wohnung nicht erlaubt sind, kommt laut Juristen öfters vor. Allerdings können nicht alle Haustiere verboten werden: Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen und Fische dürfen in einer Mietwohnung gehalten werden.

Bellende Hunde, kratzende Katzen

Festgelegt kann aber beispielsweise werden, dass Hunde im Haus nicht erlaubt sind. Bellende Hunde oder die Wohnung durch Kratzspuren verwüstende Katzen können sogar ein Kündigungsgrund sein.

Komplizierter wird es, wenn es um ein Verbot von Kindern geht. "Das ist uns eigentlich noch nicht untergekommen", sagt Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung. "Aber wenn die Vermieterin eine alte, ruhebedürftige Frau ist, dann geht das meiner Meinung nach schon."

Der Begriff "Kind" sei nämlich keine geschlechtsspezifische Bezeichnung und daher nicht diskriminierend, zitiert auch heute.at eine Gleichbehandlungsexpertin. Anders wäre die rechtliche Lage dann, wenn eine "Mutter mit Kind" oder ein "Vater mit Kind" als Mieter nicht erwünscht seien.

"Moralisch bedenklich"

Was laut der Juristin Hanel-Torsch allerdings "sicher nicht geht": dass eine Mieterin aus einer Wohnung, in der keine Kinder erwünscht sind, ausziehen muss, wenn sie schwanger wird. "Aber als Vermieter habe ich schon die Vertragsfreiheit zu sagen: Ich suche mir meine Mieter aus", sagt die Mieterschützerin.

"Rein rechtlich betrachtet" sei am Wunsch der Vermieterin also nichts auszusetzen. Nachsatz: "Aber moralisch finde ich das schon sehr bedenklich." Das Inserat ist mittlerweile online nicht mehr auffindbar. Ob es wegen der Aufregung offline genommen wurde oder ob sich ein kinder- und hundeloser Mieter gefunden hat, ist unbekannt. (zof, 19.6.2018)