Wien – In der Hauptversammlung der teilstaatlichen Casinos Austria AG (Casag) fiel am Mittwoch eine Entscheidung, die weitreichende Folgen haben könnte. Beim Treffen der Aktionäre des Glücksspielkonzerns, das um 13.30 Uhr begann, wurde unter anderem über die Besetzung des Aufsichtsrats entschieden – und das wurde eine haarige Angelegenheit. Denn die (relativ) neuen tschechischen Eigentümer von Sazka (halten rund 38 Prozent an der Casag) beanspruchten neun Sitze im Kontrollgremium, die Vertreter der staatlichen Beteiligungsgesellschaft Öbib (hält rund 33 Prozent) wollten Sazka nur fünf Mandate zugestehen. Wären die Tschechen mit ihrer Vorstellung durchgekommen, hätten sie die Mehrheit und das Sagen im Casag-Aufsichtsrat. Das habe sie aber nicht geschafft.

Die Tschechen hätten dafür bei der Abstimmung in der Aktionärsversammlung die Stimmen von Casag-Aktionär und -Konkurrent Novomatic gebraucht. Selbiger hält 17 Prozent an der Casag – und ist den Tschechen per Stimmrechtsbindungsvertrag verbunden, wie DER STANDARD exklusiv berichtet hat.

Wegen gröberer Unstimmigkeiten, die sich zuletzt aufgetan haben, hat die Novomatic in der Hauptversammlung aber nicht mit Sazka gestimmt und dieser daher ihr Vorhaben vermasselt. Also haben weiterhin die Österreicher das Sagen im Aufsichtsrat. Nun dürfte eine juristische Auseinandersetzung zwischen Sazka und Novomatic folgen. Wie mit den Verhältnissen bestens Vertraute dem STANDARD erklärt haben, gibt es im Vertrag der beiden Casag-Aktionäre, in dem die Novomatic ihre Stimmrechte an Sazka abgetreten hat, zwar Ausnahmen, Angelegenheiten im Konnex mit den Aufsichtsratsmitgliedern dürften davon aber ausgenommen sein. Die Tschechen werden einen Vertragsbruch wohl nicht hinnehmen und (Schieds-)Gerichte bemühen.

Seine Meinung zu einer möglichen Mehrheit der Tschechen im Aufsichtsrat hatte ÖVP-Verkehrssprecher und -Bundesfinanzreferent Andreas Ottenschläger jüngst in "Presse" und "Kurier" so formuliert: Er sei üblicherweise für mehr Privat und weniger Staat, aber in einem für die Republik so wichtigen Unternehmen solle ein ausländischer Miteigentümer keine Kontrolle und keine beherrschende Stellung haben. Der Vorstand dürfe nicht auf vier Personen vergrößert werden, und den Aufsichtsrat müsse weiterhin ein Österreicher leiten. (Renate Graber, 20.6.2018)