In wenigen Tagen kann die vorgezogene Bauordnungsnovelle in Kraft treten.

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Im Wiener Landtag wurde am Donnerstag beschlossen, jenen Punkt der Wiener Bauordnungsnovelle vorzuziehen, in dem es um den besseren Schutz von vor 1. Jänner 1945 errichteten Gebäuden geht. Der Initiativantrag wurde mehrheitlich angenommen und kann damit in wenigen Tagen in Kraft treten. Schon seit die Änderung bekannt ist, kommt es, wie berichtet, zu vermehrten Abbrüchen von Zinshäusern in Wien.

Keine Frist für Gültigkeit von Abbruchbewilligungen

Neben den Koalitionsparteien SPÖ und Grünen hat die oppositionelle Wiener FPÖ dem Antrag ebenfalls zugestimmt, brachte aber einen Abänderungsantrag ein. Der Text sehe nämlich keine Frist für die Dauer der Gültigkeit von Abbruchbewilligungen vor, erklärte Bautensprecher Alexander Pawkowicz im Plenum. "Das kann dazu führen, dass ein Bauwerber eine Abbruchanzeige macht, und diese dann zeitlich unbegrenzt dazu verwendet, Mieter rauszuekeln." Auf solche Fälle sei man von der Initiative Denkmalschutz aufmerksam gemacht worden.

Grünen-Abgeordneter und Bauordnungs-Chefverhandler Christoph Chorherr nannte das eine "vernünftige Idee", die man möglicherweise im September, wenn die restlichen Punkte der neuen Bauordnung beschlossen werden sollen, aufgreifen werde. Die öffentliche Begutachtung der Bauordnungsnovelle werde Mitte Juli starten, so Chorherr.

Einen – aus Sicht der FPÖ – "schweren Formulierungsfehler" hat die Koalition schon vorab korrigiert, per Abänderungsantrag zu ihrem eigenen Initiativantrag. Im Originalantrag wäre nämlich der Abbruch bei technischer Abbruchreife innerhalb einer Schutzzone möglich, außerhalb aber nicht möglich gewesen.

"Schnellschuss" für ÖVP

Nicht mitgestimmt haben Neos und ÖVP. Letztere sieht in dem vorgezogenen Beschluss einen "Schnellschuss, der nach hinten los geht". Die ÖVP befürchtet, dass wegen der künftig notwendigen Genehmigung für Abbrüche aller vor 1945 errichteten Häuser "auch völlig uninteressante und abbruchreife Gebäude aus der Zwischenkriegszeit nicht durch neue Bauten ersetzt werden können". Dies sei "völlig unsachlich" und lasse "jede Differenzierung vermissen", so Planungssprecherin Elisabeth Olischar und Bautensprecher Wolfgang Ulm in einer Aussendung.

Neos: "Willkürlich gewählter Stichtag"

Neos-Abgeordneter Stefan Gara merkte an, dass der Antrag mit 1. Jänner 1945 einen "willkürlich gewählten Stichtag" enthalte. Der Schutz historischer Bausubstanz sei zwar ein Anliegen der Neos, mit dem Gesetzesentwurf behandle man aber lediglich die Symptome und nicht die Ursache. Dass in letzter Zeit viele Gründerzeithäuser abgerissen worden seien, sei nämlich zu einem wesentlichen Teil auf Normen wie die "strikt regulierten" Richtwertmieten zurückzuführen. Gara forderte deshalb die Liberalisierung einiger "unnötiger" Baunormen.

Chorherr stellte in seiner Rede klar, dass es nicht richtig sei, dass alle Häuser, die vor 1. Jänner 1945 errichtet wurden, pauschal nicht mehr abgerissen werden dürften. Die Entscheidung für Abriss oder Erhalt eines Gebäudes werde auch am öffentlichen Interesse gemessen. Bestehe ein solches nicht, könne das Haus abgerissen werden. (red, 28.6.2018)