Kundenfreundlich, aber gesetzeswidrig sind Uber-Fahrer vielfach unterwegs.

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Der Gegenwind gegen den Fahrdienst Uber wird stärker. Die Plattform, die Kunden an Mietwagenunternehmen vermittelt und so Taxis Konkurrenz macht, ist mit einer Beschwerde gegen eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Wien abgeblitzt. Damit bleiben die Auflagen des Handelsgerichts vom April aufrecht.

Uber ist es somit untersagt, Fahrgäste spontan mitzunehmen. Zudem müssen die Wagen nach einem erledigten Auftrag zur Betriebsstätte zurückkehren. Uber hat zwar einige Punkte in der Praxis umgestellt, die klagenden Funkzentrale Taxi 40100 sieht aber weiterhin keine korrekte Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. "Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die einstweilige Verfügung bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben", so die Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH. Dem US-Konzern drohten damit 100.000 Euro pro nachgewiesenem Verstoß. (red, 9.7.2018)