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Instagram-Promi Cathy Hummels soll Schleichwerbung auf dem Fotoportal veröffentlicht haben.

Foto: Getty/Krug

Weil der Fast-Beruf der Spielerfrau ein wenig aus der Mode gekommen ist, betätigt sich Cathy Hummels, Gattin des deutschen Fußballprofis Mats Hummels, im zweiten Standbein als "Fashionista" und "Influencerin". Was mit Blick auf ihren Instagram-Account heißt: irgendwo rumstehen. In der Fußgängerzone. Am Strand. Im Fitnessstudio. Und das immer mit hübschen Kleidern und tollen Sachen ausgestattet.

Kleine Berühmtheit

Über 343.000 Lifestyle-Lemminge wollen das offenbar sehen, die 30-Jährige ist damit eine kleine Berühmtheit. Viele ihrer Instagram-Beiträge sind privat, andere Werbebilder. Die sind dann gesondert als "Bezahlte Partnerschaft" gekennzeichnet (etwa für ein Trachtenunternehmen, dessen Dirndlkollektion sie bemodelt).

Verbotene Schleichtwerbung

Allerdings soll es zumindest 15 Postings geben, auf denen Cathy Hummels verbotene Schleichwerbung betreibe, so der Vorwurf des deutschen Verbands Sozialer Wettbewerb (VSW) – der deshalb eine einstweilige Verfügung gegen die ehemalige Cheerleaderin erwirkte. Hummels und ihre Anwälte legten Widerspruch ein, notfalls will man den Zivilprozess bis zum Bundesgerichtshof ausfechten.

Wann handelt es sich um Werbung?

So absurd es anmuten mag: Mit dem Prozess könnte Cathy Hummels Rechtsgeschichte schreiben. Wann handelt es sich bei Produktpostings auf Instagram um freie Empfehlungen, wann um plumpe Werbung, die als solche ausgewiesen werden muss?

Keine Gegenleistung erhalten

Ihre insgesamt 15 beanstandeten Beiträge seien eine reine Serviceleistung für den Nutzer, für die sie (bis auf einen Kinderwagen) keine Gegenleistung von den genannten und verlinkten Firmen erhalten habe, argumentieren Hummels und ihr Anwaltsteam. "Es geht hier um das Recht auf freie Meinungsäußerung, dafür kämpfe ich", postulierte die Mutter eines sechs Monate alten Buben auf Instagram und verleiht dem mit dem Slogan "Be a warrior, not a worrier" (Sei ein Kämpfer, kein Zweifler) nochmals deutlich Nachdruck.

Viele neue Follower für Hummels

Ein Urteil gibt es noch nicht, die Klärung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Für Cathy Hummels, die 2015 in der RTL-Show "Let's Dance" bereits in der ersten Folge ausschied, dürfte das Verfahren samt medialer Berichterstattung vor allem eines sein: Werbung, diesmal eindeutig unbezahlt und nicht kennzeichnungspflichtig. In den Tagen nach dem Zivilprozess vor dem Landgericht in München stieg ihre Followerzahl sprunghaft an. (Nana Siebert, 11.7.2018)