Bild nicht mehr verfügbar.

Der Rechtsstreit zwischen Taxi 40100 und Uber wurde um ein Kapitel länger.

Foto: Reuters/SIMON DAWSON

Wien – Der Rechtsstreit zwischen dem Taxianbieter 40100 und Uber nimmt kein Ende. Der Taxidienst hatte im April durch eine einstweiligen Verfügung erreicht, dass Uber seine Fahrten nur mehr am Betriebssitz – und nicht mehr über die Handy-App – annehmen darf. Der US-Fahrdienstanbieter stellte seinen Dienst in Wien daraufhin für einen Tag ein und das Bestellsystem um.

So recht überzeugt zeigte sich die Klägerin 40100 nicht, sie ortete weitere Verstöße des Fahrdienstanbieters – und sammelte entsprechende Beweise. Das wiederum schmeckte Uber gar nicht: Das Unternehmen wollte über das Wiener Handelsgericht erreichen, dass Taxi 40100 keine Beweise sammeln darf – und ist abgeblitzt.

Fahrer nehmen Aufträge eigenständig an

Aus einem Gerichtsbeschluss, der dem STANDARD vorliegt, geht hervor, dass Uber-Fahrer eigenständig Aufträge annahmen, ohne eine Dienstanweisung erhalten zu haben. Die Fahrten wurden zuvor also nicht – wie eigentlich erforderlich – in der Betriebsstätte oder Wohnung des Anbieters bestätigt.

Die Vermittlung kommt weiterhin im Fahrzeug zustande, urteilte das Handelsgericht Wien: "Dies verwirklicht einen Verstoß gegen die LBO (Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung, Anm.), den die Klägerin durch ihr Vermittlungssystem weiterhin fördert."

Die bloße Information des Mietwagenunternehmens über den Eingang eines Auftrages würde die Annahme in der Betriebsstätte nicht ersetzen.

Taxi 40100 darf spionieren

Das Gericht entschied außerdem, dass die Klägerin Beweismaterial sichern darf. Taxi 40100 hatte über ein "befreundetes" Mietwagenunternehmen einen Vertrag mit Uber abgeschlossen, um so an die Vertragsdetails heranzukommen. "Testmaßnahmen dienen oft der Beweissicherung bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen", heißt es in dem Beschluss des Gerichts. Der Einsatz eines Agent Provocateur ist laut dem Gerichtsspruch grundsätzlich zulässig, sofern dieser nicht anders vorgeht als gewöhnliche Kunden und keine gesetzeswidrigen Handlungen setzt.

40100-Anwalt Dieter Heine zeigte sich mit dem Gerichtsspruch zufrieden. Es würde zeigen, dass Uber-Fahrer Aufträge auch weiterhin selbst bestätigen und annehmen können. "Das System wird nicht rechtskonform betrieben", sagt Heine im Gespräch mit dem STANDARD: "Es ist ein mechanisiertes System, es werden weiterhin Fahrten angenommen, die den spontanen Verkehr bedienen."

Uber gab auf Anfrage keine Stellungnahme zu der einstweiligen Verfügung ab. (red, 23.7.2018)