Graz – Die Staatsanwaltschaft Graz wird gegen das Urteil im Identitären-Prozess, der am Donnerstag zu Ende gegangen ist, volle Berufung einlegen, gab sie am Freitag bekannt. Alle 17 Angeklagten waren vom Vorwurf der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung und der Verhetzung freigesprochen worden. Lediglich zwei wurden wegen Sachbeschädigung, Nötigung und Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt.

Zehn Tage dauerte der Prozess gegen 16 Männer und eine Frau, die letztendlich alle von den Hauptvorwürfen freigesprochen wurden. Dagegen will die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ergreifen und Berufung anmelden, sagt deren Leiter Thomas Mühlbacher. Sowohl gegen die Freisprüche als auch gegen die Höhe der Strafen wird es eine Berufung geben.

Fall geht ans Oberlandesgericht

Da der Fall vor einem Einzelrichter verhandelt wurde, wird das Oberlandesgericht als nächste Instanz am Zug sein. Dort gibt es die Möglichkeit, das Urteil aufzuheben und den Fall zur Neuverhandlung an das Straflandesgericht zurückzuweisen. Andererseits könnte auch die gesamte Berufung verworfen werden. Die dritte Möglichkeit ist, dass das Oberlandesgericht selbst eine Beweiswürdigung vornimmt und im Fall einer Verurteilung selbst die Strafen festsetzt. (APA, 27.7.2018)