Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sieht sich mit reichlich Kritik konfrontiert.

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Wien – Die Aussagen von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zur Mindestsicherung, wonach man (abgesehen von den Wohnkosten) von 150 Euro im Monat leben könne, sorgen weiter für Kritik. Am Montag meldete sich die Armutskonferenz zu Wort und verwies auf die ohnehin schlechte Lebenssituation von Mindestsicherungsbeziehern.

Die NGO appellierte an die Verantwortungsträger, die reale Lebenssituation von Menschen in sozialen Krisen "ernst zu nehmen": "Unser gemeinsames Ziel muss sein, Existenz und Chancen zu sichern, nicht Leute weiter in den Abgrund zu treiben", hieß es in einer Aussendung.

Öfter chronisch krank

Die aktuellen Daten zur Mindestsicherung würden sehr hohe Raten bei gesundheitlichen Einschränkungen, chronischer Krankheit und Behinderung zeigen. Doppelt so viele in Mindestsicherung seien chronisch krank, viermal so hoch sei die Zahl der Behinderten, dreimal so hoch die Anzahl der Menschen mit Pflegegeldbezug, so die Armutskonferenz.

Auch seien in Österreich 80.000 Kinder auf Mindestsicherung angewiesen. "Die anvisierten Kürzungen treffen alle Paare mit Kindern und mehr als die Hälfte der Kinder von Alleinerzieherinnen." Massiv seien auch die Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen. Die Regierenden würden auf "die Flüchtlinge" zeigen, die Bedingungen aber für alle verschärfen, so die NGO.

Kein Kommentar zur "150-Euro-Challenge"

Hartinger-Klein sieht sich auch mit einer "Wette" von einer Gruppe teils SP- und Grünen-naher Wirtschaftstreibender konfrontiert. Bereits am Sonntag forderte die von PR-Berater Stefan A. Sengel initiierte 150-Euro-Challenge die Ministerin dazu auf, einen Monat lang ohne fremde Hilfe von 150 Euro zu leben. Sollte sie dies schaffen, so spenden die Wirtschaftstreibenden ein Ministerinnengehalt in Höhe von 17.511 Euro an eine karitative Organisation, die Hartinger-Klein aussuchen soll, so die Wettbedingung.

Zur Wettaufforderung wollte man sich im Büro der Ressortchefin auf Anfrage am Montag vorerst nicht äußern. (APA, 30.7.2018)