Venice/Wien – Es ist ein Fall, der nicht nur in Florida für Aufsehen sorgt: Der 18-jährige Leo S. wurde am Montag verhaftet, weil er Sex mit einer 15-Jährigen hatte. Zum Zeitpunkt der Verhaftung war der Oberösterreicher mit seiner Freundin aus Florida in der von ihm gemieteten Wohnung. Ihm wird unzüchtiges Verhalten mit einer Person unter dem gesetzlichen Schutzalter vorgeworfen – in Florida liegt das bei 16.

Kennengelernt hatten sich S. und die US-Amerikanerin über die App "Discord", die vor allem Gamer benutzen. Später unterhielten sie sich via Snapchat. Mehrere Monate chatteten sie, dann beschloss S., die 15-Jährige zu besuchen. Die Jugendlichen trafen sich öfter – bis die Mutter des Mädchens sie vermisst meldete und die Polizei verständigte.

Verletzungen im Gesicht von Leo S.

S. drohen nun zwischen 7,5 und 15 Jahren Haft – der Richter kann von der Mindeststrafe aber abrücken, wenn er der Meinung ist, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war beziehungsweise wenn der Täter jünger als 21 Jahre ist. Weil jedoch auch Fotos und Videomaterial aus den Chats sichergestellt wurden, drohen S., der vor wenigen Wochen in Oberösterreich maturiert hat, aber weitere Anklagepunkte.

Der 18-Jährige sei bei seiner Verhaftung sichtlich mitgenommen gewesen, berichten lokale Medien. Bei einer ersten Anhörung erschien S. mit Verletzungen im Gesicht vor dem Richter. Ein anderer Häftling habe ihn angegriffen, die Wachebeamten seien aber rasch eingeschritten, bestätigte man bei der Polizei in Sarasota County.

Unter strengen Bedingungen frei

Für die Freilassung wurde eine Kaution in der Höhe von 200.000 US-Dollar (ca. 170.000 Euro) festgelegt. S. kann das Gefängnis verlassen, wenn er die Summe bezahlt, wie aus einem Dokument des örtlichen Gerichts hervorgeht. Er muss außerdem zustimmen, sein Handy und seinen Pass abzugeben, darf den Bezirk nicht verlassen, nicht ins Internet und keinen Kontakt zu der 15-Jährigen oder anderen Minderjährigen aufnehmen. Am 14. September ist die nächste Anhörung vor dem Haftrichter. Bis dahin müsste sich S. mehrmals pro Woche bei der Polizei melden, wenn er gegen Kaution freikommt.

Laut Behördenangaben war sich S. seiner straffälligen Handlungen nicht bewusst. In Österreich wäre sein Verhalten nicht strafbar: Hat die jüngere Person das 14. Lebensjahr vollendet, ist aber noch nicht 16, wäre Strafbarkeit nur dann gegeben, wenn die ältere Person diese Überlegenheit ausspielt und die mangelnde Reife des Partners ausnutzt. Dafür gibt es im Fall S. keine Hinweise. Geschlechtliche Handlungen sind ab dem zwölften Lebensjahr erlaubt, sofern der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre ausmacht.

Erinnerungen an Marco Weiss

Der Fall erinnert an den deutschen Marco Weiss. Dieser war im Sommer 2007 in der Türkei in Untersuchungshaft genommen, weil ihm sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wurde. Zwischen dem damals 17-Jährigen und einer 13-jährigen Britin war es im Urlaub zu sexuellen Handlungen gekommen. Die Mutter des Mädchens erstattete Anzeige. Weiss verbrachte acht Monate in Untersuchungshaft, diese Zeit arbeitete er später in Form eines Buches auf. Er wurde 2009 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. (lhag, fsc, 2.8.2018)