Die Abgeordneten Peter Pilz (Liste Pilz), Stephanie Krisper (Neos) und Kai Jan Krainer (SPÖ) wollen fehlende Akten über das Höchstgericht einfordern.

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Wien – Im Streit mit dem Innenministerium um Unterlagen zur BVT-Affäre kündigen SPÖ, Neos und die Liste Pilz nun eine Verfassungsklage an. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) verhindere eine Aufklärung der Vorgänge rund um die Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, vertusche dabei und verzögere, kritisiert die Opposition.

Die Opposition ist verärgert über die unzureichende Aktenübermittlung für den BVT-U-Ausschuss. Aus diesem Grund wird nun Beschwerde beim VfGH eingereicht.
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Die drei Parteien hatten für den BVT-Untersuchungsausschuss vom Innenministerium Akten nachgefordert, die laut Opposition fehlten oder zu Unrecht geschwärzt wurden. Derzeit lägen dem Parlament erst zehn Prozent der Unterlagen vor, die das Ministerium zur Causa haben sollte, schätzt der SPÖ-Abgeordnete Kai Jan Krainer.

Innenministerium als "Blackbox"

Konkret gehe es um einen Sammelakt aus Kickls Kabinett, von dem man nicht alle fortlaufenden Nummern habe. Außerdem fehlten etwa Akten über die Vorbereitung der Hausdurchsuchung beim BVT am 28. Februar. Das Innenministerium weist das zurück. SPÖ, Neos und Liste Pilz glauben aber, die Vorwürfe anhand von Informationen in den bisher übermittelten Unterlagen untermauern zu können.

Das Innenministerium war Anfang August aufgefordert worden, ausständige Dokumente nachzuliefern. "Kickls Kabinett ist eine Blackbox", sagt Stephanie Krisper (Neos). Es würden zwar laufend Akten geliefert, aber "nicht die wichtigsten und relevantesten". Krisper will vom Innenminister deshalb auch in einer parlamentarischen Anfrage wissen, welche Dokumentationspflichten bestehen – und ob sie im konkreten Fall eingehalten wurden.

Entscheidung in vier Wochen

Schlussendlich wird nun der Verfassungsgerichtshof entscheiden, welche Dokumente vorgelegt werden müssen. Die Abgeordneten rechnen damit, dass das Höchstgericht binnen vier bis fünf Wochen eine Entscheidung fällt. Der U-Ausschuss startet im September.

Schwierig ist für die Opposition an der Verfassungsklage, dass der Verfassungsgerichtshof nicht selbst ermittelt, welche Akten es im Innenministerium gibt. Vielmehr müssen die Abgeordneten in ihrer Beschwerde nachweisen, welche konkreten Unterlagen dem Parlament vorenthalten wurden. SPÖ, Neos und Liste Pilz denken, das zumindest in Teilen tun zu können. Genau wisse man freilich nur im Innenministerium, welche Akten es gibt.

Innenministerium weist Sabotagevorwurf zurück

Das Innenministerium wies den Vorwurf, man enthalte dem U-Ausschuss Akten vor, am Dienstag erneut "strikt" zurück. Der blaue Fraktionsführer im U-Ausschuss, Hans-Jörg Jenewein, wirft der Opposition vor, seinen Parteikollegen Kickl "medial anzupatzen". Gleichzeitig habe er aber auch ein gewisses Verständnis für den Unmut der Opposition über die Aktenlieferungen ans Parlament. "Es ist nicht sehr glaubwürdig, dass es über manche Sachverhalte keine Akten gibt." (Katharina Mittelstaedt, 14.8.2018)