Heinz-Christian Strache und Sebastian Kurz gefährden fröhlich den Sozialstaat in Österreich.

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Der Entwurf für ein Standortentwicklungsgesetz hat heftige Kritik hervorgerufen; nicht nur NGOs und Verfassungsrechtler (soweit ersichtlich einhellig), sondern auch Länder und andere Institutionen haben massive Ablehnung geäußert. Insbesondere das Land Vorarlberg – weder als wirtschaftsfeindlich noch als "links" bekannt – hat diesen Entwurf regelrecht "zerpflückt".

Die Kritik geht ins Grundsätzliche, es geht nicht um verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Bestimmungen oder bloß rechtspolitische Kritik. Es geht schlicht um die Aushebelung des Rechtsstaates und um eine massive Verletzung des europäischen Rechts.

Worum geht es? Der Entwurf für ein Standortentwicklungsgesetz sieht vor, dass Bewilligungsanträge für UVP-pflichtige Projekte automatisch genehmigt sind, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist entschieden werden; welche Konsequenzen diese Projekte haben, spielt keine Rolle. Der Rechtsschutz wird eingeschränkt. Eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ist nur wegen grundsätzlicher Rechtsfragen zulässig, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung wird ausgeschlossen. Abgesehen von Einzelheiten zeigt der Entwurf deutlich, dass die ihm zugrunde liegende politische Haltung heißt: Wirtschaft steht über allem. Das ist ein klares Bekenntnis zum Neoliberalismus; in diesem steht die Wirtschaft als Staatsziel über der gesamten Rechtsordnung inklusive der Verfassung und ist "von der Demokratie nicht mehr erreichbar" (C. Crouch). Diese politische Positionierung ist in einem Land, in dem die Einkommensschere immer weiter aufgeht und die Vermögensverteilung immer einseitiger wird, doch bemerkenswert.

Rechtsschutz vernichtet

Der Entwurf für ein Standortentwicklungsgesetz zielt auf die Zerstörung tragender Säulen des Rechtsstaates; das Legalitätsprinzip wird ausgehebelt und der Rechtsschutz praktisch vernichtet. Das Legalitätsprinzip besagt, dass Verwaltungsbehörden über Bewilligungsanträge dann zu entscheiden haben, wenn der relevante Sachverhalt in einem einwandfreien Verfahren unter Beteiligung aller Betroffenen festgestellt wurde. Dann hat die Behörde zu entscheiden, ob dem Bewilligungsantrag stattgegeben wird oder ob er abzuweisen ist. Rechtsmittel müssen nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes ein Mindestmaß an faktischer Effizienz aufweisen; die Einschränkung der Beschwerdebefugnis an das Bundesverwaltungsgericht und der Ausschluss der mündlichen Verhandlung widersprechen nicht nur geltendem Verfassungsrecht, sondern auch der Menschenrechtskonvention. Der Entwurf zu einem Standortentwicklungsgesetz wendet sich gegen diese zentralen verfassungsrechtlichen Vorgaben und ist eine grobe Attacke gegen den Rechtsstaat. Wenn die IV und einige Wirtschaftskammern Österreichs diesen Entwurf bejubeln und zum Teil sogar bedauern, dass er nicht weit genug geht, erinnert man sich wehmütig an Zeiten, in denen sich diese Interessenvertretungen nicht nur als Vertreter wirtschaftlicher Interessen, sondern auch als staatstragende Institutionen mit Respekt vor der Verfassung präsentiert haben.

Kein Zweifel: Eine erfolgreiche Wirtschaft ist für jeden Staat lebensnotwendig; der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass sich die Wirtschaft entwickeln kann und erfolgreich ist. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die Wirtschaft kein Selbstzweck ist, sondern zum Wohle des Staates und seiner Bürger tätig sein muss. Erfolgreiche Wirtschaft ist für effiziente Gesundheits-, Sozial- und Bildungspolitik unabdingbar. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind so festzusetzen, dass wirtschaftlicher Erfolg möglich ist, ohne dass soziale und ökologische Parameter völlig vernachlässigt werden.

Standortentwicklungsgesetz

Die Debatte um das Standortentwicklungsgesetz wird begleitet von einer Sozialstaatsdebatte, die mit massiven Feindbildern arbeitet; Durchschummler, Zuwanderer in das Sozialsystem, Menschen, die nichts einzahlen, werden den Fleißigen und Tüchtigen und den Einzahlern in das Sozialsystem gegenübergestellt. Damit wird eine wichtige Errungenschaft des Sozialstaates bis zur Unkenntlichkeit verwischt. Das System der Sozialversicherung funktioniert im Wesentlichen nach dem Versicherungsprinzip und erbringt dem Leistungen, der Beiträge einbezahlt hat. Dazu sind aber nicht alle Menschen in der Lage. Es gibt Menschen, die nicht oder nie einzahlen konnten, weil sie aus irgendeinem Grund Leistungen nicht erbringen konnten. Für diese Menschen gibt es das Sozialsystem. Das ist das letzte Netz, das die Ärmsten unserer Gesellschaft existenziell sichern soll; dass dieses Netz vor Missbrauch geschützt werden muss, ist selbstverständlich. Aber nicht jeder, der auf dieses Netz angewiesen ist, ist ein Schmarotzer. Die Angriffe auf unser Sozialsystem zielen auf eine Entsolidarisierung der Gesellschaft ab.

Dazu kommt, dass nach einhelliger Expertenmeinung Österreich ein Einwanderungsland ist und Zuwanderung benötigt. In dieser Situation erklären Vertreter der kleineren Regierungspartei, dass Integration unerwünscht sei und Ausländer möglichst rasch wieder verschwinden sollen. Der Bundeskanzler spricht nie von Migration, sondern stets von illegaler Migration. Dabei überrascht es natürlich nicht, dass wir kein Gesetz haben, das Einwanderung regelt. Der Bundeskanzler betont wiederholt, dass seine Regierung eine europafreundliche ist; wir sollten sie an ihren Taten, nicht am Regierungsprogramm messen!

Wir leben in bewegten Zeiten, die große Oppositionspartei ist kaum vernehmbar. Wenn einem Leser zur Überschrift dieses Beitrages Parallelen einfallen, so soll ihm nicht widersprochen werden. (Heinz Mayer, 21.8.2018)