In der Seestadt Aspern stellte die WBV-GFW kürzlich ein Projekt fertig, ein weiteres ist in Vorbereitung.

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Christian Hosp (li.), Stefan Gregorich: "Gemeinnützigkeit der WBV-GFW wird nicht angetastet."

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Christian Hosp und Stefan Gregorich sind in einer zentralen Frage der Causa WBV-GFW (einst WBV-GÖD) immer noch uneins. Anstatt sich weiter wie in den vergangenen Wochen über Aussendungen allerlei Unfreundlichkeiten auszurichten, luden die beiden Frontmänner des gemeinnützigen Bauträgers, um den sich in den vergangenen Monaten ein heftiger Streit entwickelt hatte, nun aber zu einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Ja, man habe wohl eine "unglückliche Performance" in der Öffentlichkeit abgeliefert, räumte Gregorich ein. Er war bis 2015 (gemeinsam mit dem jetzigen Noch-Geschäftsführer Michael Baumgartner ) Co-Eigentümer des Bauträgers und ist nun Aufsichtsratschef. Er und Hosp, der aktuelle Eigentümer (und gemeinsam mit Gregorich Geschäftsführer der Muttergesellschaft "Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus Gmbh") drängen nun aber unisono auf eine rasche Entscheidung der schwebenden Causa.

Ja oder Nein

Die Frage, in der die beiden weiter auf keinen gemeinsamen Nenner kommen, ist jene, ob die Anteilsübertragungen ab dem Jahr 2015 von Gregorich und Baumgartner an Hosp von vornherein genehmigungspflichtig gewesen wäre.

Nein, sagt Hosp, und man habe diese Rechtsansicht auch in einem "von mehreren Professoren" erstellten Gutachten dargelegt. Das Gutachten wurde der Stellungnahme des Unternehmens an die Aufsichtsbehörde (die Wiener Magistratsabteilung 50) beigelegt.

Ja, sagt Gregorich. "Mein Standpunkt ist, dass wir uns nicht nur im Privatrecht, sondern auch im öffentlichen Recht bewegen. Und deshalb hätte man, um dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG, Anm.) gerecht zu werden, die aufsichtsrechtliche Genehmigung beantragen sollen."

Unterschiedliche Rechtsansichten

Die Genehmigung wurde erst im vergangenen Mai beantragt, weil das Gesetz mittlerweile verschärft wurde. Hosp steht nach wie vor auf dem Standpunkt, dass eine nur mittelbare Übertragung – über eine zwischengeschaltete Gesellschaft – damals nicht genehmigungspflichtig war. "Diese Rechtsansicht kann man vertreten, ich vertrete sie aber nicht", so Gregorich am Donnerstag.

Der unterschiedliche Standpunkt kulminierte in diversen öffentlich geäußerten Vorwürfen. Gregorich nannte Hosp in einer Aussendung einen "Strohmann" des Immobilien-Investors Michael Tojner (was er später widerrief). Dieser – ein enger Geschäftspartner Hosps – hatte für eine Kaufoption 800.000 Euro auf den Tisch geblättert, und die Rolle, die er bei der Transaktion spielte, ist nach wie vor unklar. Laut der Stellungnahme des Revisionsverbands ist die Schweizer Firma Keystone Holding SA, die zunächst die Anteile an der WBV-GÖD übernahm, als Muttergesellschaft der Wertinvest Immobilien Alpha Gmbh (Geschäftsführer: Michael Tojner) direkt dem Baugewerbe zuzurechnen; was ein Ausschließungsgrund für die Übernahme einer gemeinnützigen Bauvereinigung ist.

Allerdings hat eben nicht Tojner die WBV-GÖD gekauft, sondern Hosp. Und dieser sieht sich nicht als Angehöriger des Baugewerbes. Und auch der zweite fragliche Punkt, die Höhe des Kaufpreises, "war aus unserer Sicht auch in Ordnung", also dem WGG entsprechend, so Hosp am Donnerstag.

Der Streit der beiden sei beigelegt, versicherten sie. Die für vergangenen Montag angesetzt gewesene Gesellschafterversammlung, auf der Hosp sowohl Baumgartner als auch Gregorich absetzen wollte, wurde abgesagt.

Noch kein Plan B

Wiens Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal hat bereits angekündigt, der Landesregierung die Nichtgenehmigung der Anteilsübertragung empfehlen zu wollen.

"Uns ist jede Entscheidung recht", versicherten die beiden; nur bald sollte sie getroffen werden. Schließlich warte man seit Juni 2017, als eine Sonderprüfung des Revisionsverbands der Gemeinnützigen durchgeführt wurde, auf eine Entscheidung, so Gregorich. Er selbst zieht seine erst vor wenigen Wochen geäußerte Forderung nach einer Rückabwicklung nun übrigens zurück.

Wird die Rückabwicklung beschlossen, würden Gregorich und Baumgartner im Firmenbuch wieder als Eigentümer eingetragen. Mit Baumgartner, der seinen bis Jahresende laufenden Geschäftsführervertrag erfüllen, dann aber aus dem Unternehmen ausscheiden werde, wolle man dann, "wenn es so weit ist", besprechen, wie es weitergeht, sagte Gregorich. "Da wird man eine Abmachung finden."

Gemeinnützigkeit bleibt bestehen

Die Gemeinnützigkeit werde auch in Zukunft nicht angetastet, versicherte Hosp. Warum er überhaupt den gemeinnützigen Bauträger gekauft hat, beantwortete er mit einem Hinweis auf das im Niedrigzinsumfeld doch sehr attraktive Investment; bis zu 3,5 Prozent des eingezahlten Grundkapitals dürfen Genossenschaften als Gewinn ausschütten, der Rest muss ins Unternehmen reinvestiert werden.

Wirtschaftlich stehe das Unternehmen ohnehin gut da, man habe es 2003 "in insolventem Zustand" übernommen und sukzessive die Schulden abgebaut. Heute verwaltet man 2.870 Wohnungen, vier Fünftel davon Miet-, der Rest Eigentumswohnungen. (Martin Putschögl, 23.8.2018)