Gleichgeschlechtlich Liebende sollen heiraten dürfen. Manchen ist das ein Dorn im Auge.

Foto: christian fischer

Keinen Tag zu früh: Das scheint der Leitsatz der Bundesregierung zu sein, wenn es um die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geht. Denn eines ist klar: Mit 1. Jänner 2019 darf Österreich lesbischen und schwulen Paaren nicht mehr verbieten, eine Ehe einzugehen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bereits vor neun Monaten entschieden, dass diese Diskriminierung verfassungswidrig ist. Er hat dem Nationalrat eine großzügige Frist gesetzt, um den Missstand zu beseitigen, aber am 1. Jänner wird es ernst.

ÖVP und FPÖ hätten also längst eine Nachfolgeregelung schmieden können. Beide Parteien waren sich aber einig, die Öffnung der Ehe keinen Tag früher als unbedingt notwendig einzuführen. Nun hat Justizminister Josef Moser (ÖVP) in einem Presse-Interview angekündigt, dass es in Österreich künftig zwei Optionen für Paare geben wird: nämlich die Ehe einerseits und die eingetragene Partnerschaft andererseits. Beide Modelle sollen allen Menschen, egal ob hetero, bi oder homo, offenstehen.

Nix is fix

Das ging offenbar manchen in der Regierung zu weit. Denn am Freitag wurde der in Hongkong weilende Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal vorgeschickt, um im Namen der gesamten Bundesregierung zu verkünden: Nix is fix. Oder, wie es offiziell heißt: Es liege "an der Bundesregierung, die diversen Möglichkeiten zu prüfen und zeitgerecht darüber zu informieren". Das sei aber, so betont Launsky auf STANDARD-Nachfrage, bitte schön "kein Widerspruch zu den Aussagen des Herrn Justizministers".

Grafik Der Standard

Reibereien hatte es schon im Dezember 2017 gegeben, als der VfGH seine Entscheidung verkündete. Damals standen Türkis und Blau in Koalitionsverhandlungen. Und die FPÖ stichelte in Richtung ÖVP: Diese habe die Öffnung der Ehe quasi durch die Hintertür ermöglicht, indem man für Schwule und Lesben die eingetragene Partnerschaft erfunden habe. Aber abgesehen davon, dass Österreich im EU-Vergleich eher ein Spätzünder in Sachen Gleichstellung ist: Auch in der ÖVP ist man seit jeher wenig erfreut über eine völlige Gleichstellung. Die Partei hält an der Linie fest, dass von einer Familie nur dort die Rede sein könne, wo heterosexuell geliebt wird.

Erkämpfte Rechte

Tatsächlich waren alle wichtigen Schritte in Richtung einer Gleichstellung nicht von der Politik beschlossen, sondern von Homosexuellen-Initiativen erkämpft worden. Unter anderen war es das Rechtskomitee Lambda, das durch mehrere Beschwerden beim VfGH und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erst bewirkte, dass die österreichische Rechtslage als diskriminierend – und somit verfassungswidrig – anerkannt wird. Das Parlament vollzog diese Erkenntnisse nur und passte das Gesetz den Vorgaben der Verfassung an. So kam es, dass das Modell der eingetragenen Partnerschaft heute deutlich weniger Benachteiligungen enthält als zum Zeitpunkt seiner Einführung. Ein Beispiel: Ursprünglich durften Paare keine gemeinsamen Kinder adoptieren, das wurde später gekippt.

Ab 2019 gilt nicht nur die Ehe, sondern auch die Eingetragene Partnerschaft für alle, sagt Justizminister Josef Moser in der "Presse".
ORF

Einige Unterschiede gibt es aber zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft. So steht Witwen und Witwern zum Teil keine Hinterbliebenenpension zu, wenn sie "nur" verpartnert waren. Auch die Unterhaltszahlung kann niedriger sein als bei Geschiedenen. In manchen Aspekten ist die Verpartnerung lockerer als die Ehe: So müssen Verpartnerte nicht unbedingt treu sein, wenn sie sich darauf geeinigt haben, dass fremdgehen hin und wieder okay ist. Sie können die Partnerschaft leichter auflösen, als das bei der Ehe der Fall ist. (Maria Sterkl, 1.9.2018)