Wien – Die Ergebnisse von mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungsprojekten müssen ab 1. Jänner 2020 in Open-Access-Zeitschriften oder -Plattformen veröffentlicht werden. Dazu haben sich elf europäische Forschungsförderungseinrichtungen, darunter der österreichische Wissenschaftsfonds FWF, verpflichtet, teilte der FWF am Dienstag mit.

Seit Jahrzehnten dominiert im Wissenschaftsbetrieb die Veröffentlichung von Ergebnissen in kostenpflichtigen Fachjournalen. Der Forschungs- und Bibliotheksbetrieb ist dabei zunehmend mit dem Problem konfrontiert, dass vor allem große Verlage den Zugang zu wichtigen wissenschaftlichen Publikationen und übergeordneten Datenbanken stark verteuerten. Aus diesem Grund gewinnt die "Open Access"-Bewegung zunehmend an Bedeutung. Sie vertritt die Meinung, dass die Öffentlichkeit, die Forschung finanziert, auch freien Zugang zu deren Ergebnissen haben sollte.

Schrankenfreie Wissenschaftsdaten

Beim FWF sieht man die neue Initiative "cOAlition S", die von elf europäischen Forschungsförderungsorganisationen, dem Dachverband der Förderagenturen "Science Europe" und der Europäischen Kommission entwickelt wurde, als "entscheidenden Schritt zur Verwirklichung von Open Access". Das aktuelle Subskriptionssystem der großen Wissenschaftsverlage würde einen großen Teil der Forschungsergebnisse vor Teilen der Wissenschaft und der Gesellschaft insgesamt zurückhalten. "Wissenschaft sollte nicht hinter Bezahlschranken verschlossen werden, da dies die Wissenschaft in seinen Grundfesten und ihre Akzeptanz in der Gesellschaft behindert", heißt es in der Aussendung.

Bereits 2015 hat eine Arbeitsgruppe des Open Access Network Austria (OANA) empfohlen, bis 2025 die gesamte wissenschaftliche Publikationstätigkeit in Österreich auf "Open Access" umzustellen. Dem Netzwerk gehören u.a. alle Unis, zahlreiche Forschungseinrichtungen, Förderorganisationen und das Wissenschaftsministerium an.

Alle wissenschaftlichen Publikationen, die aus Unterstützung mit öffentlichen Mitteln hervorgegangen sind, sollten ohne Zeitverzögerung und in der finalen Version im Internet frei zugänglich sein. Die dafür notwendigen Mittel sollen den Autoren der Publikationen zur Verfügung gestellt oder die Kosten der Publikationsorgane direkt von den Wissenschaftsorganisationen getragen werden. (APA. 4.9.2018)