Im Konvoi protestierten Wiener Taxler gegen die Konkurrenz durch Uber.

Foto: APA / Expa / Michael Gruber

Wien / San Francisco – Das Exekutionsgericht Innere Stadt hat über den Fahrdienstanbieter Uber in Wien neuerlich zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro verhängt. Das gab die Taxizentrale 40100 am Montag bekannt. Insgesamt habe das für die Causa zuständige Bezirksgericht nun bereits neun Strafanträgen stattgegeben.

"Das Exekutionsgericht hat den Strafbeschluss zum achten Antrag allein aufgrund der Tatsache, dass Uber seine App und die Homepage zur Verfügung stellt, erlassen. Die Uber-App, wie sie derzeit in Wien funktioniert, verstößt gegen die einstweilige Verfügung und ist illegal", erklärte Taxi-40100-Anwalt Dieter Heine.

Streit um Konzession

Der Streit dreht sich im Wesentlichen darum, dass Uber mit einer Mietwagenkonzession tätig ist und daher zwar nicht an die Taxigebühren gebunden ist, dafür aber die Wagen nach jeder Fahrt in die Zentrale zurückkehren beziehungsweise alle Aufträge am Firmensitz entgegennehmen müssen. Taxi 40100 macht nun laufend Probefahrten und hält fest, wie die Fahrt abgewickelt wurde.

In den vergangenen Monaten hat 40100 laut eigenen Angaben dutzende Verstöße von Uber-Fahrern, die sich nicht an die Auflagen der einstweiligen Verfügung vom April hielten, dokumentiert und an das Gericht weitergeleitet. Insgesamt neun Strafanträgen hat das Exekutionsgericht bisher stattgegeben, die Geldstrafen betragen in Summe 320.000 Euro.

Uber kann versuchen, sich per Rekurs oder Klage gegen die Beschlüsse zu wehren. Werden solche nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die Strafbewilligung rechtskräftig. (APA, 10.9.2018)