Die Artikel "Ikea erhöht Mindestgehälter in Österreich auf 1800 Euro" und "Ikea zahlt ab März monatlich 1.800 Euro Mindestlohn", beide erschienen am 26. Februar auf nachrichten.at bzw. trend.at, verstoßen nach Ansicht des Senats 2 des Presserats gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

In den Artikeln wird berichtet, dass die in Österreich fast 3.000 Mitarbeiter zählende Möbelkette Ikea die Mindestlöhne auf 1800 Euro brutto erhöhe. Den Artikeln ist ein Video beigefügt, in dem über diese Lohnerhöhung berichtet wird und in dem auch die Geschäftsführerin sowie die HR-Managerin von Ikea Österreich zu Wort kommen. Das Unternehmen wird dabei durchwegs positiv dargestellt. Das Video stammt von einer APA-OTS-Aussendung der Firma Ikea. Ein Leser kritisiert, dass jeglicher Hinweis darauf fehle, dass dieses Video von Ikea stamme und kein redaktioneller Inhalt des jeweiligen Mediums sei.

Unzureichende Information

Nach Meinung des Senats ist das vorliegende Video kein Werbevideo im klassischen Sinn. Es werden darin nämlich nicht die Produkte der Firma Ikea angepriesen, sondern es wird über die neue Mindestlohnhöhe dieser Firma berichtet. Das Video weist daher einen gewissen Informations- und Neuigkeitswert auf. Dennoch ist es gleichzeitig eine Art Imagewerbung des Unternehmens.

Der Senat empfindet es aus medienethischer Sicht grundsätzlich nicht als problematisch, ein derartiges Video mit O-Tönen von Managerinnen der Firma Ikea in die Online-Berichterstattung einzubauen. Er ist jedoch der Ansicht, dass die User darüber hätten informiert werden müssen, dass das Video von der Firma Ikea produziert wurde.

Laut Presserat liegt in beiden oben genannten Fällen ein Verstoß gegen den Ehrenkodex vor. Aus den Punkten 3 (Unterscheidbarkeit) und 4 (Einflussnahmen) des Ehrenkodex ergibt sich, dass Werbeinhalte in Aufmachung und Charakter von redaktionellen Inhalten unterscheidbar oder andernfalls als Werbung gekennzeichnet sein müssen. Im konkreten Fall hätte die korrekte Angabe der Herkunft des Videos ausgereicht.

APA als Kanal

In seiner Stellungnahme brachte der zuständige Ressortleiter von trend.at vor, dass das Video von der APA stamme und dies auch nachträglich beim Artikel korrigiert worden sei. Die Medieninhaberin von nachrichten.at hat keine Stellungnahme abgegeben. (red, 12.9.2018)