Foto: Putschögl

Die Stadt Wien hat ihre Lagezuschlagskarte neuerlich überarbeitet und verfeinert. Laut Arthur Mannsbarth von der Magistratsabteilung 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) hat man das ganze Stadtgebiet in 1.364 Zählgebiete eingeteilt und dafür die maximal erlaubten Zuschläge neu berechnet.

Westliche Neubaugasse wird billiger

Das wirkt sich nun vor allem in den inneren Bezirken aus: Im 7. Bezirk wurde bisher etwa für die Gebiete westlich der Neubaugasse ein Lagezuschlag von 3,34 Euro je Quadratmeter empfohlen, östlich der Neubaugasse waren es 4,16 Euro. Letzteres bleibt zwar, westlich der Neubaugasse sieht die neue Karte aber nun gar keinen Lagezuschlag mehr vor, weil es sich hier um eine "durchschnittliche Lage" handle. Solch hohe Abstufungen ziehen sich nun etwa durch die Bezirke 3 und 4 sowie 6 bis 9.

Im 1. Bezirk ändert sich nichts, hier werden weiterhin bis zu 10,93 Euro Lagezuschlag je Quadratmeter Wohnfläche empfohlen, und zwar im gesamten Bezirk. In vielen anderen Gegenden der Stadt haben sich aber – siehe oben – die empfohlenen Lagezuschläge reduziert.

Die neue Lagezuschlagskarte: Die Gebiete, in denen ein Lagezuschlag als gerechtfertigt betrachtet wird, wurden deutlich reduziert.
Bild: Stadt Wien

Entscheid gab Linie vor

Vor allem eben rund um den Gürtel sowie in äußeren Lagen der Westbezirke. "Bisher gab es in 42 Prozent aller Zählgebiete keinen Zuschlag, jetzt sind es 67 Prozent", wird Mannsbarth in der APA zitiert. Die Stadtareale jenseits der Donau sowie der Süden Wiens, also in großen Teilen Favoritens und Simmerings, gab es schon bisher keinen Zuschlag.

Teil der Überarbeitung war auch – einem wegweisenden OGH-Entscheid vom Jänner folgend –, das Stadtgebiet in drei Zonen einzuteilen: lockere Bebauung, mittlere Bebauung, dichte Bebauung (siehe PDF). Wie damals berichtet, war das Höchstgericht im Jänner zu dem Schluss gekommen, dass für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags nicht ausschließlich der Grundkostenanteil – also die Grundstückskosten – einer Liegenschaft herangezogen werden dürfen, sondern auch Faktoren wie Öffi-Anbindung, Bildungseinrichtungen, Nahversorgung, Ärztliche Versorgung, Grünraum etc. einfließen müssen, und es dürfen auch nur mehr ähnliche Wohngebiete miteinander verglichen werden – und nicht jeder einzelne Fall mit dem ganzen Stadtgebiet. Gute Nahversorgung oder eine U-Bahn-Station innerhalb von fünf Gehminuten könne in manchen Stadtteilen nicht als überdurchschnittlich angesehen werden, sondern nur als Durchschnitt.

In der bisher geltenden Lagezuschlagskarte waren etwa innerhalb des Gürtels durchwegs Lagezuschläge "erlaubt".
Bild: Stadt Wien

In jeder der drei Zonen wurden die Liegenschaften anhand von sechs Merkmalen gesondert bewertet. So sei es gelungen, Liegenschaften, deren Bewertung über dem Mittelwert liegen, als "überdurchschnittliche" Lage zu qualifizieren.

Gültig für Altbauten

Betroffen von der Regelung sind Mieter in Altbauten, deren Mietvertrag dem Richtwert unterliegt. Das heißt, das betreffende Gebäude muss vor 1945 errichtet worden sein, und der Mietvertrag muss nach dem 1. März 1993 abgeschlossen worden sein. Laut Stadt Wien betrifft das rund 120.000 Wiener.

Greifen wird die Änderung auch nur bei neuen Mietverträgen. Mieter, die nach Studium der Lagezuschlagskarte der Meinung sind, einen unrechtmäßig hohen Zuschlag zu zahlen, können sich gratis an die Mieterhilfe der Stadt wenden. (Martin Putschögl, 19.9.2018)