Die Begutachtungsfrist für das Telekommunikationsgesetz war schon abgelaufen, als sich das Verkehrsministerium auf Wunsch des Innenministeriums dazu entschied, es auf gefährliche Weise abzuändern: IP-Adressen von Nutzern sollten von Internetanbietern gespeichert werden, Behörden wäre bei jeglichem Verdacht und ohne richterliche Bewilligung der Zugriff zu gewähren.

Eine lange Lebensdauer hatte diese neue Inkarnation der Vorratsdatenspeicherung nicht. Nach Gesprächen mit dem Verband österreichischer Internetanbieter wurden die Pläne wieder gekippt – auch weil sie technisch gar nicht umsetzbar gewesen wären. Dennoch bleibt ein übler Nachgeschmack zurück: Wie kann eine so problematische Thematik, die bereits mehrfach diskutiert und ausjudiziert wurde, auf so dreiste Weise wieder durch die Hintertür eingeführt werden?

Vor wenigen Jahren gab es mit der Vorratsdatenspeicherung ähnliche Pläne. Die haben der Verfassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof gekippt. Offenbar wurde nun ein neuer Anlauf genommen – und das erst im Ministerrat und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Pikant ist auch, dass dies eine Initiative von FP-geführten Ministerien war. Jahre zuvor hatte die FPÖ die Vorratsdatenspeicherung als "elektronischen Bluthund" bezeichnet. Doch so ernst war das damals offenbar nicht gemeint. Da bleibt der Zivilgesellschaft nur eines übrig: Wachsamkeit. (Muzayen Al-Youssef, 25.9.2018)