Irmgard Griss wollte es genauer wissen, wie es mit der Fußfessel-Ausschreibung weitergeht.

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Justizminister Josef Moser, hier bei einem Besuch mit Heinz-Christian Strache in der Justizanstalt Josefstadt, räumte ein, dass das Verfahren noch einmal gestartet werden muss.

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Wien – Nun ist es offiziell: Das Justizministerium ist zum zweiten Mal daran gescheitert, ein korrektes Vergabeverfahren zum Betrieb von Fußfesseln im Strafvollzug abzuwickeln. Wie Justizminister Josef Moser in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos-Abgeordneten Irmgard Griss bekanntgab, wurde nun ein dritter Anlauf gestartet.

Die erste Ausschreibung wurde bereits Anfang 2016 eingeleitet, Ende des Jahres wurde dann vom Ressort mitgeteilt, dass das Vergabeverfahren wiederholt werden muss, weil Formalerfordernisse nicht eingehalten wurden.

Entscheidung nichtig

Im März dieses Jahres entschied dann das Bundesverwaltungsgericht, dass die Zuschlagsentscheidung im zweiten Verfahren an das Unternehmen 3M, das auch bisher Betreiber des elektronisch überwachten Hausarrests ist, nichtig sei. Wieder waren formale Fehler entscheidend. 3M wollte den Auftrag von einem Subunternehmen in Israel durchführen lassen, es wurde aber unterlassen, die Konzernverbundenheit nachzuweisen.

Im Frühjahr hieß es aus dem Justizministerium auf STANDARD-Anfrage noch, man warte noch ein weiteres Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht ab. Neben 3M gab es nämlich noch einen weiteren Bieter. Nun gab Moser aber bekannt, dass auch der verbliebene Konkurrent (das Unternehmen wurde nicht genannt) "aus technischen Gründen" ausgeschieden werden musste. "Ein neues Vergabeverfahren wurde eingeleitet", heißt es in der Anfrage.

Insgesamt geht es bei dem Auftrag um ein Volumen von rund 2,4 Millionen Euro. Laut Ausschreibung werden zwischen 300 und 2.000 Fußfesseln benötigt.

Griss spricht von "Trauerspiel"

Irmgard Griss übte scharfe Kritik an der neuerlich gescheiterten Vergabe: "Aller guten Dinge sind drei. Das scheint sich in diesem Fall zu bewahrheiten – wenn nicht wieder fehlerhaft ausgeschrieben wird und ein vierter Versuch gestartet werden muss." Die Ex-Präsidentschaftskandidatin: "Es ist ein Trauerspiel, dass die öffentliche Verwaltung keinen ordentlichen Vergabeprozess zustande bringt. Leider ist das kein Einzelfall – gerade hat der Rechnungshof das Vergabeverfahren bei den Wahlkarten gerügt. Auch dieses Versagen hat viel Ärger und Kosten verursacht." (Günther Oswald, 28.9.2018)