Wahllokal in Innsbruck.

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Innsbruck/Wien – Der Verfassungsgerichtshof hat die Anfechtung der Innsbrucker Gemeinderatswahl abgewiesen. Eingebracht hatten den Antrag die Bürgerinitiativen Innsbruck (BI), die die Wahl durch fehlerhafte Anschläge über einen angeblichen BI-Kandidaten auf den in den Wahlzellen ausgehängten Wahlvorschlägen beeinflusst sahen. Die Bürgerinitiativen erzielten bei der Wahl am 22. April 2,08 Prozent der Stimmen und scheiterten am Einzug in den Gemeinderat.

Die falschen Anschläge hätten lediglich die gleichzeitig stattfindende Wahl des Bürgermeisters betroffen, nicht aber die Gemeinderatswahl, erklärte nun das Verfassungsericht. Bei der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Bürgermeisters habe es sich um zwei eigenständige Wahlen gehandelt, auch wenn diese gemeinsam abzuhalten seien. Der von den Bürgerinitiativen aufgezeigte Fehler beziehe sich aber nur auf die Wahl des Bürgermeisters: "Das Vorbringen der Anfechtungswerberin, die Wahl des Gemeinderates sei wegen Rechtswidrigkeit der Ausfertigungen der Kundmachung in den Wahlzellen rechtswidrig, geht daher ins Leere."

BI nehmen Entscheidung "zur Kenntnis"

Die Bürgerinitiativen haben die Entscheidung der Verfassungsrichter am Montag "zur Kenntnis genommen". Tatsache bleibe aber, dass es einen Verfahrensfehler gegeben habe. "Wäre ein solcher Fehler der Wahlbehörde zulasten einer der etablierten Parteien passiert, hätte dies zu einem massiven, medial begleiteten Aufschrei geführt", meinte der Listenerste Berthold Schwan, der gleichzeitig betonte, an den bisher aufgezeigten Themen dranzubleiben.

Die Bürgerinitiativen hatten argumentiert, dass der Eindruck entstanden sei, sie hätten trotz eines gegenteiligen Versprechens einen Bürgermeisterkandidaten nominiert. Potenzielle Wähler hätten sich deshalb "in letzter Sekunde" für eine andere Liste entschieden. Die Richter schlossen sich dem nicht an.

Bürgermeister Georg Willi (Grüne) erklärte, er akzeptiere die Entscheidung. Eine Aufhebung und Neuaustragung hätten einigen Aufwand bedeutet, und die Freude darüber hätte sich in der Bevölkerung in Grenzen gehalten, meinte Vizebürgermeister Franz Gruber (ÖVP).

Weil im ersten Durchgang bei der Bürgermeisterwahl kein Kandidat eine absolute Mehrheit erzielte, duellierten sich Amtsinhaberin Christine Oppitz-Plörer (Für Innsbruck) und Herausforderer Willi am 6. Mai in einer Stichwahl, die der grüne Kandidat gewann. Willi ist seither erster grüner Bürgermeister einer Landeshauptstadt. (red, APA, 1.10.2018)