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Angesichts des tödlichen Bisses eines Rottweilers, der für einen 17 Monate alten Buben tödlich endete, hat sich Österreichs Rottweilerklub für eine Beißkorbpflicht ausgesprochen.

Foto: AP / Richard Drew

Wien – Angesichts des tödlichen Bisses eines Rottweilers, der für einen 17 Monate alten Buben in Wien tödlich endete, hat sich Österreichs Rottweilerklub für eine Beißkorbpflicht ausgesprochen. In der ORF-Sendung "Wien heute" trat Georg Sticha von dem Verein am Montagabend definitiv dafür ein, denn: "Die Leine reicht insofern nicht, es könnte ja passieren, dass der Hundebesitzer stolpert, dass ihm die Leine auskommt. Ich glaube auch, wir Hundebesitzer sollten dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft Rechnung tragen."

Kein Schaden für Hunde

Der Beißkorb schadet laut Sticha den Hunden keineswegs. Die Pflicht sollte nach seiner Ansicht überall dort gelten, wo es Menschenansammlungen gibt – "wie in Einkaufszentren, Parks, bei Kindergärten und Schulen".

Nach dem tödlichen Angriff auf ein Kind fordert der österreichische Rottweilerklub nun eine Maulkorbpflicht für alle Hunde in stark frequentierten Bereichen der Stadt.
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Was Verschärfungen nur für Tiere auf der Liste der sogenannten auffälligen Hunderassen betrifft, ist Sticha skeptisch: "Der Großteil der Hundebisse oder Unfälle mit Hunden passiert nicht mit Listenhunden, wie die Statistik zeigt, sondern mit Vertretern der anderen Hunderassen. Aus dem Grund würden diese Listenhundegesetze nicht ihren Zweck erfüllen."

Vorfall wird zum Politikum

Der 17 Monate alte Bub war am 10. September in der Ziegelhofstraße in Begleitung seiner Großeltern unterwegs, als er von einem Rottweiler angegriffen wurde, der sich von seiner alkoholisierten Besitzerin losgerissen hatte. Der Hund fasste nach dem Kopf des Kleinkindes und biss zu. Am Donnerstagabend erlag der Bub seinen schweren Schädelverletzungen.

Zuletzt hat sich Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) für eine "einheitliche rechtliche Sicherheitsregelung für alle Bundesländer" ausgesprochen. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen ist Landessache. Deshalb sei die Notwendigkeit einer übereinstimmenden Vorgehensweise der Länder gegeben, so die Ministerin. (red, 2.10.2018)