Wien – Scharfe Kritik am Versuch der Koalition, einen guten Teil der Umweltorganisationen von Umweltverträglichkeits-Verfahren (UVP) auszuschließen, kam am Freitag von den Neos. Laut Verfassungssprecher Nikolaus Scherak haben sich die Neos erst kürzlich mit ÖVP und FPÖ geeinigt, auch die Nachhaltigkeit in die geplante "Staatszielbestimmung Wirtschaft" aufzunehmen. Die konterkariere hier die eigene Arbeit.

Bei der geplanten Staatszielbestimmung sind ÖVP und FPÖ auf eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat angewiesen, brauchen also die Stimmen von Neos oder SPÖ. Mit den Neos gibt es laut Scherak eine Einigung auf einen Text, der nicht nur ein Bekenntnis zu einem "wettbewerbsfähigen", sondern auch zu einen "nachhaltigen" Wirtschaftsstandort enthält. In der ursprünglichen Regierungsvorlage fand sich zwar die Wettbewerbsfähigkeit, nicht aber die Nachhaltigkeit als Staatsziel.

Eigene Arbeit konterkariert

"Wir haben Monate an dieser Staatszielbestimmung mitverhandelt, weil es uns wichtig war, dass hier ein nachhaltiger Wirtschaftsstandort als Staatsziel formuliert wird", sagte Scherak gegenüber der APA. Konkret lautet die vereinbarte Bestimmung: "Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu einem nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als eine Voraussetzung für Wohlstand und Beschäftigung." Die Regierung konterkariere mit den UVP-Plänen nun ihre eigene Arbeit, ärgerte sich Scherak.

Scherak hält den Plan, nur Umweltorganisationen mit über 100 Mitgliedern zu UVP-Verfahren zuzulassen und sie zur Offenlegung der Mitgliederlisten zu zwingen, für klar verfassungswidrig. Auch die mit dem "Standortentwicklungsgesetz" geplante Frist für derartige Verfahren hält er für nicht zulässig. "Das sieht man nach der Einführungsvorlesung, dass das so nicht geht", kritisierte Scherak. "Man muss ernsthaft nachfragen, wer solche Gesetze schreibt."

Vorgehen der Regierung ist unzulässig

Dennoch will Scherak nicht damit drohen, die Zustimmung zur Staatszielbestimmung zurückzuziehen. Denn die Staatszielbestimmung würde aus seiner Sicht noch einmal unterstreichen, dass das Vorgehen der Regierung unzulässig sei.

Im Verfassungsausschuss des Nationalrats eingebracht werden soll die Bestimmung am 17. Oktober. Wobei die Zustimmung der Neos nicht bedeutet, dass die "Staatszielbestimmung Wirtschaft" wirklich Gesetz wird. Nötig ist nämlich auch die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat, und die kann nur die SPÖ beisteuern. (APA, 6.10.2018)