Legt neue Regeln für Studierendenheime vor: Bildungsminister Heinz Faßmann.

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Wien – Eine Novelle des Studentenheimgesetzes soll den dort wohnenden Studenten mehr Rechtssicherheit, flexiblere Verträge sowie Erleichterungen bei den Kautionen bringen. Außerdem sollen die Heimvertretungen mehr Mitspracherecht bekommen und für ihre Tätigkeit mit ECTS-Punkten für ihr Studium belohnt werden.

Studentenheime gelten neben dem elterlichen Haushalt als nach wie vor günstigste Möglichkeit zum Wohnen während des Studiums. Darauf angewiesen sind vor allem jene Studenten, die an einer weit von ihrem Heimatort entfernten Universität inskribiert sind. "Studentisches Wohnen ist in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes nicht einfach", betonte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Dienstag. Daher sei eine Regulierung dieses Bereichs auch wichtig.

Künftig soll etwa durch die Novelle sichergestellt werden, dass das Studentenheimgesetz auf jede Heimplatzvermietung angewendet wird. Derzeit wäre es durch eine Gesetzeslücke möglich, dass Heimbetreiber ihre "Heime" außerhalb dieses Gesetzes betreiben und etwa dem Mietrechtsgesetz unterstellen beziehungsweise ihre Verträge sogar außerhalb beider Regelwerke abwickeln, sagte die Vorsitzende der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), Hannah Lutz.

Kaution wird begrenzt

Weiters sollen die Studenten in Sachen Auflösung des Heimplatzes in beide Richtungen besser geschützt werden. Einerseits werden die Kündigungsgründe präzisiert, um den Betreibern keine Kündigungsmöglichkeiten wegen Bagatellgründen einzuräumen – "also einmal zu laut und lange Party gefeiert", so Faßmann. Umgekehrt soll die Vertragsdauer flexibler gestaltbar werden, um den Studenten auch unter dem Jahr Ausstiegsmöglichkeiten einzuräumen – etwa wenn sie für einige Zeit ins Ausland gehen.

Weitere Änderung: Künftig sollen auch Studenten an Privatuniversitäten sowie außerordentliche Studenten unter den Schutz des Studentenheimgesetzes fallen. Außerdem wird die Höhe der zu entrichtenden Kaution auf zwei Monatsmieten begrenzt.

Die von den Studenten bestimmten Heimvertretungen erhalten ein Zustimmungsrecht zum Heimstatut und werden gestärkt. In Heimen ohne Vertretung vertritt die Ombudsstelle für Studierende die Interessen der Bewohner. Aus Sicht von Lutz geht die Neuregelung in die richtige Richtung.

Preisschutz gewünscht

Allerdings würde sich die ÖH noch zusätzlich eine Art Preisschutz samt Einführung eines Höchstpreises, die Wiedereinführung der Heimbeihilfe sowie Rechtspersönlichkeit für die Heimvertretungen wünschen. Derzeit kosten Studentenheimplätze je nach Anbieter unterschiedlich viel. Im gemeinnützigen Bereich liege der Schnitt bei etwa 350 Euro pro Monat, , erklärte der Generalsekretär der Akademikerhilfe Bernhard Tschrepitsch. Die stark nachgefragten Einbettzimmer mit eigenem Sanitärbereich und eigener Kleinküche schlagen mit etwas über 400 Euro zu Buche, das klassische Doppelzimmer mit Bad/WC am Gang und Gemeinschaftsküche mit 200 Euro. Bei den zuletzt stark auf den Markt drängenden gewerblichen Betreibern sei es natürlich wesentlich teurer.

Derzeit gibt es laut Schätzungen circa 43.000 Studentenheimplätze in knapp 300 Heimen in Österreich. Damit machen rund zehn Prozent der Studenten von dieser Wohnform Gebrauch, Tendenz eher sinkend. Allerdings: Rechne man jene Studenten weg, deren Eltern am Studienort leben bzw. die sich nach einigen Jahren am Studienort eine Wohnung gesucht haben, komme man auf wesentlich höhere Zahlen, sagte Tschrepitsch. "Bei den Erstsemestrigen aus den Bundesländern haben wir eine Abdeckung von 45 bis 50 Prozent."

SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl begrüßte zwar die rechtlichen Verbesserungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Studentenheimen, sie vermisst aber Mittel für den Neubau von gemeinnützigen Heimen. (APA, 16.10.2018)