Wiesbaden – Am Sonntag stimmt Hessen nicht nur über einen neuen Landtag ab. Neben der Wahl ist eine Volksabstimmung über die hessische Landesverfassung angesetzt. 15 Gesetze sollen mit dem Referendum verändert und an die Zeit angepasst werden. So soll als prominenteste Änderung die dort noch festgeschriebene Todesstrafe gestrichen werden. Eingebracht wurden die Vorschläge vom Landtag.

Die Todesstrafe ist zwar durch das Grundgesetz seit 1949 in ganz Deutschland abgeschafft, in der hessischen Verfassung aber trotzdem noch als mögliche Bestrafungsart aufgeführt. Sie soll nun auch in diesem Gesetzestext außer Kraft gesetzt werden.

Hürden für Volksbegehren

Doch nicht nur symbolische Änderungen sind enthalten. Geplant ist etwa auch, die Hürde für ein Volksbegehren zu senken. War für ein Begehren bisher eine Zustimmung von 20 Prozent für eine Zulassung zur Volksabstimmung nötig, sollen es künftig nur noch fünf Prozent sein.

Grund dafür ist für den Landtag die Tatsache, dass bisher kein einziger Entscheid diese Hürde nehmen konnte. Zugleich soll aber ein neues Quorum eingeführt werden, nach dem ein Referendum dann erfolgreich ist, wenn zugleich eine Mehrheit und mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmt.

Mindestalter

Darüber hinaus möchte das Parlament das Mindestalter der Abgeordneten im Landtag von 21 auf 18 Jahre senken. "Es erscheint nicht mehr sachgerecht, für die Wählbarkeit ein höheres Lebensalter zu verlangen als für das Recht zu wählen", lautet die Begründung.

Die Volksabstimmung neben der Landtagswahl 2018 ist die größte geplante Reform an der hessischen Verfassung, seit sie 1946 verabschiedet wurde. Mehr als zwei Jahre arbeitete eine Kommission an den Änderungsvorschlägen. Zur Debatte standen noch weitere Punkte. Unter anderem der Vorschlag der CDU, einen Gottesbezug in der Verfassung zu verankern, steht nun aber nicht zur Abstimmung.

"Vorbild"

Zuletzt gab es in Hessen 2011 eine Volksabstimmung. Damals stimmten die Wähler dafür, eine Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen. Ab 2020 gilt für Hessen ein Neuverschuldungsverbot – ausgenommen davon sind Ausgaben aufgrund von Naturkatastrophen und konjunkturellen Schwankungen.

Lob kommt vom Verein Mehr Demokratie. "Hessen und Bayern sind die einzigen Bundesländer, in denen nur die Bürger die Verfassung ändern können", erklären die Aktivisten. Sie seien damit ein "Vorbild für die anderen Bundesländer", denn die Abstimmung über die eigene Verfassung sei "ein ganz grundlegender demokratischer Akt". "Die Bürger sollten in allen Ländern über die Grundregeln der Gesellschaft, in der sie leben, entscheiden können." (APA, 24.10.2018)