Wien – Das seit 1. September gültige Arbeitszeitgesetz und der Zwölfstundentag sind aktuell großer Streitpunkt in den Kollektivvertragsverhandlungen der Metaller. Mit Metall hat die Geschichte einer Angestellten in Wien zwar nichts zu tun, aber mit dem Zwölfstundentag. Wie die Kronen Zeitung berichtet, wurde eine Hilfsköchin eines Wiener Restaurants gekündigt, weil sie es ablehnte regelmäßig für zwölf Stunden zu arbeiten.

Dem Bericht zufolge arbeitete die 56-Jährige seit 1999 als Teilzeitkraft in dem Betrieb. Der Arbeitgeber habe ihr Ende August angekündigt, sie müsse ab September regelmäßig Zwölfstundenschichten schieben. Die Köchin habe das nicht akzeptieren wollen und bot im Gegenzug an 40 Stunden pro Woche zu arbeiten. Einen Kompromiss fanden die beiden offenbar nicht. Laut Krone habe der Geschäftsführer die Mitarbeiterin so lange unter Druck gesetzt, bis sie eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterschrieb.

Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache droht Unternehmern, die sich bei der Umsetzung der neuen Arbeitszeitregeln und der Anwendung des Zwölfstundentags nicht an das von der Regierung versprochene Recht auf Freiwilligkeit halten, mit Sanktionen.

"Hätte die Bundesregierung beim neuen Arbeitszeitgesetz gleich auf die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften gehört, dann müsste Vizekanzler Heinz-Christian Strache jetzt den Unternehmen keine Sanktionen androhen", kritisierte AK-Präsidentin Renate Anderl in einer Aussendung.

Arbeiterkammer fordert Abfertigung

"Das ist genau, was wir befürchtet haben: Seit Inkrafttreten des Zwölfstundentag-Gesetzes machen die Arbeitgeber Druck", sagt Anderl. Die Kammer fordert im Fall der Köchin eine Abfertigung in der Höhe von sechs Monatsgehältern ein. Die Angestellte hätte in vier Monaten ihr 20-jähriges Dienstjubiläum gehabt, was zu einem höheren Abfertigungsanspruch geführt hätte. Im konkreten Fall habe der Arbeitgeber offenbar das 12-Stunden-Tag-Gesetz genutzt, um eine ältere Arbeitnehmerin loszuwerden, sagte Anderl. "Das von der Regierung viel beschworene Recht auf Freiwilligkeit" bei der elften und zwölften Arbeitsstunde ist nichts als ein leeres Versprechen.

Laut Krone handelt es sich in diesem Betrieb um keinen Einzelfall. Gewerkschafter Roman Hebenstreit sagt: "Viele Kolleginnen und Kollegen haben Angst, sich zu wehren. Von Freiwilligkeit kann also bei diesem Husch-Pfusch-Gesetz keine Rede sein, denn die Beschäftigten sind und bleiben wirtschaftlich abhängig." In der Praxis der Arbeitswelt sitzt der Arbeitgeber am längeren Ast", kritisierte Hebenstreit.

Zwölf Stunden zu arbeiten war in Österreich auch vor dem 1. September bereits möglich – nicht nur im öffentlichen Dienst, bei Krankenschwestern und Polizisten. Ausnahmeregelungen erlaubten die langen Tage auch in der Privatwirtschaft. (red, 31.10.2018)