Unter anderem in Parkanlagen sollten Flüchtlinge künftig gemeinnützig arbeiten dürfen.

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In Oberösterreich können Asylsuchende künftig gemeinnützige Tätigkeiten verrichten, sie werden dafür mit fünf Euro pro Stunde entlohnt. Ab 110 Euro monatlich wird ihnen der Verdienst jedoch von der Grundsicherung abgezogen. De facto bedeutet das, dass ab der sechsten Wochenstunde kein Zusatzverdienst eintritt.

Reinigung und Hochwasserschutz

Ein entsprechender Erlass soll in Kürze an alle Dienststellen in der Landesverwaltung ergehen. Er sieht vor, dass die Tätigkeiten dem Wohle der vom Land repräsentierten Allgemeinheit dienen oder sozialen Charakter haben müssen. Das können beispielsweise Hilfs- und Reinigungstätigkeiten vor oder nach nichtgewinnorientierten Veranstaltungen, Reinigungs- und Pflegeaktionen von öffentlichen Parkanlagen oder Straßen, Mithilfe bei Veranstaltungen wie dem Weinberger Advent oder die Unterstützung bei Aktionen zur notwendigen Instandhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen, aber auch zum Beispiel anlassbezogene Übersetzungs- oder Dolmetschertätigkeiten in Behördenverfahren sein.

Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) erklärte in einer Presseaussendung, dass die gemeinnützigen Jobs Asylsuchenden die Möglichkeit eröffnen, "der Gemeinschaft mit sinnvollen Tätigkeiten etwas zurückzugeben", argumentierte er.

Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) freut sich, dass in Zeiten wie diesen, wo kaum sinnvolle Beschäftigung für Asylwerbende möglich sei, in Oberösterreich dieser Schritt zur gemeinnützigen Tätigkeit im Landesdienst umgesetzt werden könne: "Wir müssen gemeinsam Ersatzlösungen finden, wo Menschen – während ihrer nach wie vor oft jahrelangen Asylverfahren – sinnvoll beschäftigt sind, wo sie Deutsch lernen und Anschluss finden. Denn jahrelanges Warten bedroht Integration und das Miteinander."

Kein Arbeitsverhältnis

Laut dem Erlass sind gemeinnützige Tätigkeiten nur für Asylwerber mit einem Mindestalter von 16 Jahren erlaubt, sie dürfen nur anlass- oder projektbezogen sein, also kein Arbeitsverhältnis begründen. Die derart Beschäftigten sind für die Dauer ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert.

Der Erlass sieht nun vor, dass die Dienststellen den Bedarf erheben und Kontakt mit Betreuungseinrichtungen für Asylwerber in den Regionen aufnehmen. Rechtliche Grundlage für den Erlass ist das Grundversorgungsgesetz des Bundes, das gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern für Bund, Länder oder Gemeinden, die in Einrichtungen des Bundes oder der Länder untergebracht sind, erlaubt. (red, 2.11.2018)