ÖBIB wird zur ÖBAG.

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Wien – Am Sonntag endet die Begutachtungsfrist für die Reform der Staatsholding ÖBIB zur künftigen ÖBAG – nach lediglich vier Werktagen, was auf massive Kritik stößt. Die ÖBIB verwaltet die Staatsanteile, die allen Österreichern an Großunternehmen wie der OMV, Telekom Austria, Post und den Casinos Austria gehören.

Auch vom Justizministerium heißt es, die Begutachtungsfrist ist zu kurz für eine umfassende Begutachtung. Die Mini-Begutachtungsfrist beim Gesetz, das vom Finanzministerium von Hartwig Löger (ÖVP) und dem Staatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) kommt, wird in der Stellungnahme vom ÖVP-geführten Justizministeriums deutlich kritisiert: "Im Hinblick auf die äußerst knapp bemessene Begutachtungsfrist wird darauf hingewiesen, dass die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben im Regelfall sechs Wochen zu betragen hat", heißt es vom Ministerium von Josef Moser. "Da im vorliegenden Fall eine Frist von lediglich vier Arbeitstagen eingeräumt wurde, ist eine umfassende und abschließende Begutachtung des übermittelten Gesetzesentwurfes nicht möglich."

Mini-Norwegerfonds kommt nicht

Ziel der Reform ist es laut bisherigen Ausführungen von Löger, wieder direkt in den Aufsichtsräten vertreten zu sein. Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) soll unters Dach der künftigen ÖBAG. Der Verbund bleibt im Eigentum des Finanzministeriums, die Beteiligung wird aber künftig von der ÖBAG verwaltet. Nicht kommen wird ein Fonds nach dem Vorbild von Norwegen, wenn auch viel kleiner: Wegen des "spekulativen Charakters eines Fonds", so Löger kürzlich.

Auch der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Arbeiterkammer (AK) kritisieren die Mini-Begutachtungsfrist in ihren Stellungnahmen. Die AK verweist zudem auf gleichzeitige schulische Herbstferien. Die Kurze Frist und die Ferien "verunmöglichen es, ExpertInnen und relevante FunktionärInnen etwa aus den Arbeiterkammern der Bundesländer oder anderen Bereichen einzubinden, weshalb die Bundesarbeiterkammer die Vorgangsweise aus demokratiepolitischen Gesichtspunkten aufs Schärfste kritisiert".

Der ÖGB lehnt den Entwurf zugleich aus mehreren Gründen ab, heißt es in seiner Stellungnahme, auch wenn ein aktives Beteiligungsmanagement "an sich zu begrüßen wäre", wie auch die AK findet. Die rechtlichen Neuerungen sind für den ÖGB aber zu unbestimmt und gleichzeitig zu eindimensional ausgerichtert, heißt es unter vielen weiteren Kritikpunkten.

Garantien und Kredite

Fragen gibt es aus Sicht der AK – und auch laut der Stellungnahme von Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima – etwa auch zum Vorgehen rund um den Verbund. "Kritisch sieht die AK auch die neu hinzukommende Kompetenz der ÖBAG für die Vergabe von Garantien und Krediten, weil damit eine weitere Parallelstruktur zu bestehende Finanzierungseinrichtungen geschaffen wird."

Ausdrücklich begrüßt wird das Gesetzesvorhaben von der Wirtschaftskammer (WKÖ): Der Begutachtungsentwurf wird "insgesamt als standortstärkende Maßnahme begrüßt", schreiben Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf (beide ÖVP). "Das Beteiligungskomitee, das aus unabhängigen – auch internationalen – Experten bestehen soll, führt zu einer Entpolitisierung von Entscheidungen bei neuen Beteiligungen", so die WKÖ-Spitze unter anderen Punkten.

Auch die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt das Vorhaben. "Positiv anzumerken" sei unter anderen Punkten", dass künftig das Beteiligungsmanagement mit Einbeziehung der Bundesimmobiliengesellschaft und Verbund gebündelt und professionalisiert wird." (APA, 4.11.2018)