Wien – Eine Bloggerin wirft einem Polizisten am Flughafen Wien Rassismus vor. Als Asma Aiad am Samstag gemeinsam mit 19 anderen jungen Frauen von einem "Mädchentrip" aus Istanbul zurückkam, soll ein Beamter eine davon gefragt haben, ob sie "eh nicht zwangsverheiratet wurden".

In einem Facebook-Live-Video, das Aiad kurz danach drehte, erzählt sie von dem Vorfall. Die junge Frau habe mit Unverständnis reagiert, woraufhin der Polizeibeamte gesagt haben soll, seine Aussage sei "nur ein Spaß" gewesen. Als sich ein Freund der Mädchen einmischte, soll der Polizist gemeint haben, dieser solle "runter vom Gas" und dass er selbst bestimme, "was Spaß ist".

Bloggerin will Polizisten anzeigen

Aiad kündigt in dem Video an, "den Polizisten anzuzeigen". Er habe sich rassistisch verhalten, weil sie und ihre Freundinnen "nicht österreichisch aussehen" oder Kopftuch tragen. Sie habe sich seine Dienstnummer von einem Polizeikollegen geben lassen, nachdem der beschuldigte Polizist sie ihr nicht geben wollte. "Das wird nicht einfach so enden, so was lassen wir uns nicht gefallen", sagt sie.

"Willkommen zurück in Österreich, das ist die Stimmung, die gerade in Österreich herrscht", sagt die Bloggerin in dem Video, und: "Rassismus ist kein Scherz, Diskriminierung ist kein Scherz."

Polizei prüft den Fall

Bisher wurde das Video fast 140.000-mal angesehen und hundertfach kommentiert – die meisten User zeigen sich solidarisch, manche sprechen von einer übertriebenen Reaktion.

Johann Baumschlager, Pressesprecher der Polizei Niederösterreich, bestätigt dem STANDARD den Eingang einer Beschwerde im Stadtpolizeikommando St. Pölten. Der beschuldigte Kollege sei am Montag wieder im Dienst und werde befragt, danach wolle man den Fall prüfen. Eine Suspendierung ist laut Baumschlager nicht geplant.

Erst vor wenigen Wochen wurde durch ein Video ein Fall publik, in dem Polizisten in Wien eine Gruppe schwarzer Männer wegen ihrer Hautfarbe diskriminiert haben sollen. Eine interne Prüfung des Falles läuft derzeit, die Polizei überprüft, ob durch die Veröffentlichung des Videos eine Verletzung des Datenschutzes vorliegt. (elas, 5.11.2018)