AfD-Fraktionschefin Alice Weidel muss eine Großspende erklären.

Foto: imago/Sven Simon

Berlin – Als junge Partei kann man jeden Euro gebrauchen. Die AfD dürfte sich daher zunächst gefreut haben, als im Bundestagswahlkampf 2017 ein warmer Geldregen aus der Schweiz, von einer Pharmafirma, auf sie niederging. 130.000 Euro wurden zwischen Juli und September in mehreren Tranchen von einer Aktiengesellschaft in Zürich an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen. Als Zweck gab der Gönner "Wahlkampfspende Alice Weidel" an. Die Fraktionschefin der AfD lebt mit ihrer Lebensgefährtin in der Schweiz – im Kreis Bodensee trat sie als Kandidatin zur Wahl an.

Doch die Freude währte nicht lange. Denn die milde Gabe war laut einem Rechercheverbund aus NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" illegal. Zum einen sind Wahlkampfspenden aus dem Nicht-EU-Ausland nur von Deutschen erlaubt, zum zweiten müssen Spenden, wenn sie von einer Stelle/Person stammen und 50.000 Euro überschreiten, sofort dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden – was nicht passierte.

Zu lange gewartet

Weidel erfuhr im September 2017 von der "ungebetenen" Spende und bat den Landesschatzmeister von Baden-Württemberg, sich zu kümmern. Im April 2018 wurde das Geld in die Schweiz zurücküberwiesen. Deshalb sieht sich Weidel jetzt aus dem Schneider. Illegale Parteispenden müssen allerdings sofort wieder rücküberwiesen werden.

Die Bundestagsverwaltung hat die AfD nun um Aufklärung gebeten. Sollte die Spende nicht korrekt gewesen sein, droht der AfD eine empfindliche Strafe. Der baden-württembergische AfD-Landeschef Ralf Özkara: "Verantwortung für diese Großspende tragen alle, die davon wussten." Sei etwas daran faul, dann erwarte er, dass Weidel zurücktritt. (Birgit Baumann, 12.11.2018)