Wien – Die Geschichte einer Hilfsköchin, die einen Zwölfstundentag in einem Wiener Restaurant nicht akzeptieren wollte und deshalb ihren Arbeitsplatz verloren hat, ist um eine Facette reicher. Die Frau und ihr Arbeitgeber haben sich im August auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags geeinigt. Dazu wurde sie aber laut Arbeiterkammer, die den Fall publikgemacht hat, gedrängt, weil sie Zwölfstundenschichten nicht akzeptieren wollte.

Wie am Dienstag bekannt geworden ist, geht die Hilfsköchin mit Unterstützung der AK juristisch gegen ihren früheren Arbeitgeber vor. Vor Gericht gestritten wird allerdings nicht wegen des Zwölfstundentags. Laut AK-Präsidentin Renate Anderl hat der Arbeitgeber der Hilfsköchin ihre Abfertigung nicht ausbezahlt. Die Abfertigung gebührt grundsätzlich auch bei einer einvernehmlichen Vertragsauflösung, kann aber Gegenstand einer Verabredung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein.

Abfertigung

Die 56-jährige Frau stand vor ihrem 20-Jahr-Jubiläum, ihr soll die Abfertigung alt gebührt haben. Der Streitwert liegt laut Anderl bei 6.851 Euro. Um welches Restaurant es sich handelt, ist nicht bekannt. Der Fall hat medial viel Beachtung gefunden. Für Kritiker des Zwölfstundentags ist die Causa ein Beleg dafür, dass es bei Überstunden keine Freiwilligkeit für Arbeitnehmer gibt.

Die AK präsentierte auch eine Auswertung von Zahlen der Statistik Austria dazu, wie selbstbestimmt Arbeitnehmer sich ihre Zeit einteilen können. Die Auswertung beruht auf Mikrozensusdaten der Statistik Austria aus dem Jahr 2015, dabei wurden 9.400 Personen befragt.

Demnach gaben 58 Prozent der Arbeitnehmer an, dass sie keinen Einfluss auf Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit haben. 29 Prozent sagten, teilweise mitbestimmen zu können. 13 Prozent können ihre Dienstzeiten selbst einteilen. Dabei variieren die Zahlen nach Bildungsgrad: Unter Menschen mit Pflichtschulabschluss sagen 84 Prozent, dass sie keine Mitsprache haben. Bei Akademikern sind das nur 32 Prozent. (szi, 28.11.2018)