Wien – Das neue Waffengesetz ist am Donnerstag laut Parlamentskorrespondenz im Innenausschuss mehrheitlich angenommen worden. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese beinhaltet sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen. In Kraft treten soll es mit Anfang 2019.

Auch ein Drei-Parteien-Antrag von ÖVP, FPÖ sowie SPÖ betreffend die Verlässlichkeit in Bezug auf Paragraf 6 Polizeiliches Staatsschutzgesetz fand Eingang in die Novelle. Anlass war der Fall des bekannten Neonazis, der unter anderem im BVT-Untersuchungsausschuss als Security zum Einsatz gekommen war. Infolge wurde festgestellt, dass mehrere Personen, die einer extremistischen Szene zuzurechnen sind, über Waffenpässe verfügten, hieß es vom Pressedienst. Der entsprechende Abänderungsantrag sah daher vor, dass bei der Verlässlichkeitsprüfung auch festzustellen sei, ob bei einem Antragsteller die Gefahr besteht, dass dieser einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß des Paragraf 6 begehen werde. Diese Überprüfung kann bei Angehörigen der Polizei, der Militärpolizei und der Justizwache entfallen.

Erweitertes Waffenverbot für Drittstaatsangehörige

Ein angeschlossener Entschließungsantrag der SPÖ wurde ebenfalls angenommen. Laut diesem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, mit den Ländern in Gespräche zu treten, damit die Polizei bei Aussprechen eines vorläufigen Waffenverbots auch Jagdkarten abnehmen könne. Das im neuen Waffengesetz vorgesehene erweiterte Waffenverbot für Drittstaatsangehörige ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht wurde von ÖVP-Abgeordneten Karl Mahrer erwähnt.

Justizwachebeamten und Militärpolizisten wird (wie "normalen" Polizisten) ermöglicht, Pistole oder Revolver in der Freizeit zu führen. Die Kombination einer gültigen Waffenbesitz- und Jagdkarte erlaubt nun auch das Führen einer Faustfeuerwaffe zur Ausübung der Jagd. Ab 1. Jänner 2019 darf bei der Jagd ein Schalldämpfer verwendet werden, um Gehörschäden vorzubeugen, wobei der Schussknall weiterhin deutlich hörbar bleibt.

Sportschützen können die Zahl der erlaubten Waffen der Kategorie B (vor allem Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) leichter als bisher schrittweise erhöhen – innerhalb von 20 Jahren können bis zu zehn Stück zusammenkommen. Magazine mit großer Kapazität – maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen – werden aufgrund der EU-Richtlinie verboten. Der Altbestand muss binnen zwei Jahren gemeldet werden, der Besitz ist aber für alle gesichert. (APA, 29.11.2018)