Innenminister Herbert Kickl, hier anlässlich einer Sitzung des BVT-Untersuchungsausschusses.

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Am 21. November beantwortete Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im Parlament eine dringliche Anfrage des Abgeordneten Peter Pilz von der Liste Jetzt. Es ging um den aufgrund von STANDARD-Recherchen als Neonazi aufgeflogenen Security-Mann, der im BVT-Ausschuss Dienst versehen hatte. In einer längeren Rede tätigte Kickl auch folgende bemerkenswerte Aussage: "… die Begriffe Rechtsextremismus, Neonazi – alles Dinge, die unsere Rechtsordnung im Übrigen in der Form als Straftatbestände nicht kennt." Unmittelbare Reaktionen gab es darauf nicht.

NS-Gedankengut

DER STANDARD fragte bei zwei Experten für das NS-Verbotsgesetz nach. Der Rechtshistoriker und Vizerektor der Uni Graz, Martin Polaschek, kommentiert Kickls Aussage folgendermaßen: "Wenn man mit dem Begriff 'Neonazi' eine Person beschreibt, die NS-Gedankengut nachhängt bzw. es verbreitet, ist man nicht automatisch im Verbotsgesetz."

Polaschek räumt ein: "Man kann auch ein Neonazi sein, ohne mit dem Verbotsgesetz in Berührung zu kommen, solange man sich nicht in der Öffentlichkeit entsprechend betätigt. Und der Rechtsextremismus ist sowieso nicht vom Verbotsgesetz erfasst." Polascheks Ansicht nach müsse man die Aussage des Ministers daher "wohl gelten lassen".

Auch Andreas Peham, Rechtsextremismus-Experte des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstands (DÖW), teilt die Einschätzung, dass Kickls "formal recht" habe, da "der Begriff Neonazi der österreichischen Rechtsordnung unbekannt" sei.

Rechte Handlungsspielräume durch Verharmlosung

Peham betont aber: "Inhaltlich ist es aber falsch: Die Bekämpfung und das Verbot des Neonazismus oder der Betätigung im nationalsozialistischen Sinne hat in Österreich sogar Verfassungsrang", erinnert er. Dementsprechend handle es sich um eine "verheerende Äußerung, die von den zuständigen Behördenteilen als Aufforderung verstanden werden kann, der Verfassung nicht mehr in vollem Ausmaß Genüge zu tun". Peham führt dies weiter aus: "Schon zwischen 2000 und 2005 konnten Neonazis als solche demonstrieren. Es ist zu befürchten, dass unter einem Innenminister, der die Bedrohung von rechts außen derart verharmlost, die Handlungsspielräume für die NS-Wiederbetätigung wieder größer werden." (Colette M. Schmidt, 5.12.2018)