Bei dieser Ansage wird der FPÖ niemand ein populistisches Motiv unterstellen: 3,4 Millionen Euro will die Partei von der Republik einklagen. So hoch sei der Schaden für die Blauen gewesen, weil die zweite Runde der Bundespräsidentenwahl 2016 wiederholt werden musste. Eine Partei holt sich Extramillionen vom Staat, noch dazu für eine Wahlwiederholung, die sie durch ihre Anfechtung selbst ausgelöst hat? Das kommt nicht gut an, schon gar nicht bei FPÖ-Wählern, die besonders sensibel auf die Verteilung von Steuergeld an Parteiapparate reagieren.

Die Freiheitlichen müssen also gute Gründe haben, um die Klage dennoch durchzuziehen. Sie haben 3,4 Millionen davon – und jedes Recht, eine Rückerstattung vom Staat zumindest zu probieren. Denn die Republik hat für die ordentliche, gesetzeskonforme Abwicklung einer Wahl zu sorgen. Das hat sie – in einer beispiellos peinlichen Pannenserie – nicht auf die Reihe bekommen.

Die FPÖ war nach dem Gesetz dazu berechtigt, die Bundespräsidentenwahl anzufechten. Der Verfassungsgerichtshof hatte ihr zugestimmt: Die Wahl musste wiederholt werden. Daran der FPÖ die Schuld zu geben, ist verquer argumentiert. Wer sein Recht geltend macht, kann kaum für die Konsequenzen des Richterspruchs verantwortlich gemacht werden. Der Staat hat gepfuscht, die FPÖ den Schaden davongetragen. Ob ihr Schadenersatz zusteht, soll ein Gericht klären. So läuft das in einem Rechtsstaat. (Sebastian Fellner, 10.12.2018)