"Whatever it takes", hatte EZB-Chef Mario Draghi gesagt und damit die Märkte beruhigt. In der Folge kaufte die Zentralbank um mehr als zwei Billionen Euro Anleihen.

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Luxemburg/Frankfurt – Die Anleihenkäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) sind rechtens, hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden. Im Kern geht es darum, ob die EZB mit den Käufen ihr Mandat überzieht und unerlaubte Staatsfinanzierung betreibt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte den EuGH dabei um eine rechtliche Bewertung gebeten.

Die EZB hatte zur Bewältigung der Eurokrise mehrere Kaufprogramme für Wertpapiere aufgelegt, die das Ziel haben, Zinsen zu drücken und Geld leichter verfügbar zu machen. Damit sollten die Wirtschaft und die Inflation angekurbelt werden. Der EuGH hatte 2015 bereits grundsätzlich entschieden, dass der Ankauf von Staatsanleihen zulässig ist.

Im aktuellen Rechtsstreit ging es um ein Teilprogramm namens PSPP zum Erwerb von Wertpapieren des öffentlichen Sektors, das im März 2015 startete. Monat für Monat wurden dabei Staatsanleihen für zweistellige Milliardenbeträge gekauft. Mittlerweile hat die EZB weit mehr als zwei Billionen Euro investiert.

Der EuGH stellt nun fest, das dieses Programm in den Bereich der Währungspolitik fällt. Darin hat die EU für die Eurostaaten eine "ausschließliche Zuständigkeit". Den "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" sehen die Richter auch gewahrt.

Keine unerlaubte Staatsfinanzierung

Die Richter stellten auch fest, dass die Anleihenkäufe der EZB nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung verstoßen – die EZB darf keinem Mitgliedsstaat Kredite gewähren. Doch das Anleihenkaufprogramm habe nicht die gleiche Wirkung wie der Ankauf von Anleihen an den Primärmärkten. Damit nehme die Zentralbank den Mitgliedsstaaten nicht den Anreiz, eine gesunde Budgetpolitik zu verfolgen, begründen die Richter den Entscheid.

Außerdem würden keine einzelnen Staaten bevorzugt, argumentierten die Luxemburger Richter weiter. Das Kaufprogramm richte sich nicht nach deren Finanzierungsbedürfnissen. Die Käufe erfolgten vielmehr über einen festgelegten Schlüssel.

Der Kauf von Papieren mit einem hohen Risiko sei nicht erlaubt, erklärten die Richter weiter, und es gebe strenge Ankaufobergrenzen. Unterm Strich habe das Programm nicht die gleiche Wirkung wie der Ankauf von Anleihen an den Primärmärkten und nehme den Staaten nicht den Anreiz, eine solide Haushaltspolitik zu verfolgen.

Die EZB nehme das Urteil zur Kenntnis, sagte ein Sprecher. Die Kläger zeigten sich hingegen schwer enttäuscht. "Das Urteil ist erschreckend", sagte der Europaabgeordnete der Liberal-Konservativen Reformer (LKR), Bernd Lucke. Die europäischen Verträge würden damit ausgehöhlt. Und: "Der Europäische Gerichtshof ist auf einige sehr präzise gestellte Fragen des Bundesverfassungsgerichts und einige Argumente der Kläger überhaupt nicht eingegangen." (red, APA, dpa, 11.12.2018)