So manches gleichgeschlechtliche Paar wartet sehnlich auf die Möglichkeit, heiraten zu können.

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Wien – In drei Wochen wird in Österreich die Ehe für alle legal. Das Erkenntnis, mit dem der Verfassungsgerichtshof vergangenen Dezember das Heiratsverbot für gleichgeschlechtliche Paare als menschenrechtswidrig aufgehoben hat, wird mit Jahreswechsel 2019 wirksam. Dann werden gleichgeschlechtliche Paare den Bund fürs Leben eingehen können und Mann-Frau-Verbindungen steht die bisher für Lesben und Schwule reservierte eingetragene Partnerschaft offen.

Doch so manchem heirats- oder eintragungswilligem Paar, das sich zuletzt in einem Standesamt über die genauen Modalitäten erkundigte, schlug bei den Beamten schiere Ratlosigkeit entgegen: Anordnungen, wie der Höchstgerichtspruch in der Praxis auszulegen ist, gebe es bisher keine, hieß es dort.

Scheidung nötig?

Daher wisse man vielfach nicht, wie man vorgehen solle. Etwa um die Frage zu beantworten, welche Schritte gleichgeschlechtliche Paare künftig setzen müssen, um aus einer eingetragenen Partnerschaft eine Ehe zu machen. Ob sie diese zuerst auflösen lassen müssen, und wie viel das kostet.

Manche der Anordnungen müssten als Weisungen aus dem Innenministerium kommen. Ihm unterstehen das Personenstandswesen und das administrative Eherecht auf Bundesebene. Doch auch rein rechtlich zu klärende Fragen harren nach wie vor einer Antwort, weil die Bundesregierung nach dem Höchstgerichtsspruch darauf verzichtet hat, die Ehe für alle im Rahmen eines Gesetzes zu regeln.

Ehe für alle aus dem Ausland

Laut dem vor dem Verfassungsgerichtshof siegreichen Anwalt Helmut Graupner ist zum Beispiel ungeklärt, wie schwule und lesbische Paare, die im Ausland geheiratet haben, ihre Eheschließung hierzulande rechtsgültig machen können. Und ob künftig binationalen homosexuellen Paaren eine Heirat erlaubt sein wird, wenn ein Partner aus einem Land kommt, das die Ehe für alle verbietet, liege ebenfalls im Dunkeln.

Möglicherweise, so Graupner, werde man in vielen der genannten Fragen den Gerichtsweg beschreiten müssen, denn mangels Regelungen sei der Interpretationsspielraum enorm. Darauf lässt auch die dem STANDARD vorliegende Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der grünen Bundesrätin Ewa Dziedzic an Justizminister Josef Moser (ÖVP) schließen.

Informationsschreiben angekündigt

Auf die Frage nach der Umwandlung eingetragener Partnerschaften in Ehen und von Ehen in eingetragene Partnerschaften antwortete Moser: "Der Verfassungsgerichtshof hat kommuniziert, dass dies von den zuständigen Behörden und Gerichten entschieden werden kann."

Gleich mehrfach verweist Moser in seiner Antwort auf das Innenministerium. Dort hieß es auf Anfrage am Mittwoch, es sei "beabsichtigt, noch rechtzeitig vor Jahreswechsel ein entsprechendes Informationsschreiben an die Personenstandsbehörden zu versenden". Auch das Justizministerium sei in dessen Erstellung eingebunden. (Irene Brickner, 13.12.2018)