Illustration: Ayogdu

In der Causa um mutmaßlich illegale Doppelstaatsbürger türkischer Abstammung liegt nun eine richtungsweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vor. Ein Wiener türkischer Abstammung, dem die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt worden war, hatte sich mithilfe seines Anwalts an den VfGH gewandt und dort recht bekommen. Das bestätigte der Anwalt im STANDARD-Gespräch. Die Entscheidung könnte Präzedenzwirkung für zahlreiche ähnliche Verfahren haben.

In allen Instanzen gescheitert

Der Wiener hatte versucht, gegenüber den Behörden nachzuweisen, dass er kein türkischer Staatsbürger ist. Allerdings sei es ihm nicht gelungen, sich bei den türkischen Behörden die dafür nötigen Dokumente zu besorgen. Die Wiener Behörden glaubten dem Mann daher nicht und gingen davon aus, dass er sich nach seiner Einbürgerung in Österreich wieder in der Türkei hat einbürgern lassen – dass er also unrechtmäßigerweise ein Doppelstaatsbürger sei. Der Mann wurde ausgebürgert, beschwerte sich gegen diese Entscheidung vor Gericht, verlor aber bislang in allen Instanzen. Nun gibt der Verfassungsgerichtshof dem Mann recht und findet klare Worte zu der umstrittenen Namensliste, die zum Auslöser der massenhaften Prüfverfahren in allen Bundesländern wurde.

Die Liste, so heißt es in der VfGH-Entscheidung, die dem STANDARD auszugsweise vorliegt, sei "nicht authentisch". Der Datensatz, der von den österreichischen Behörden als Auszug einer türkischen Wählerevidenz angenommen wird, sei "hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar". Es sei daher ausgeschlossen, dass die Namensliste ein taugliches Beweismittel darstellen könne. Zudem sei es verfassungswidrig, dass Behörden es auf die Betroffenen überwälzen, sich in den Feststellungsverfahren de facto freizubeweisen und darzulegen, dass sie keine türkischen Staatsbürger sind.

Tausende Feststellungsverfahren sind derzeit noch bei den Einbürgerungsämtern der Bundesländer anhängig. (Maria Sterkl, 17.12.2018)

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