"Das sind keine relevanten Dokumente, die irgendetwas zutage gebracht haben", sagte Karl-Heinz Grasser im U-Ausschuss – er beklagte ein "Gekritzel".

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Wien – Der bisher dahindümpelnde U-Ausschuss rund um die Eurofighter sollte am Mittwoch mit Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (erst FPÖ, später ÖVP) endlich auf einen Höhepunkt zusteuern – doch während seiner rund dreieinhalbstündigen Befragung setzte es vor allem Untergriffe, nebst einer Anzeige der SPÖ gegen den Politstar der ersten beiden ÖVP-FPÖ-Koalitionen.

Seine Ladung in das mittlerweile dritte Untersuchungsgremium zu den umstrittenen Abfangjägern hat sich Grasser, der zur Jahrtausendwende eher als Befürworter gebrauchter amerikanischer F-16 galt, selbst eingehandelt. Im Buwog-Prozess gab er nämlich an, nach seinem Ausscheiden aus dem Amt "Unterlagen zu den Eurofighter-Anschaffungen mitgenommen" zu haben – "weil damals schon klar war, dass es ein umstrittenes Thema war".

Da wollte die Opposition mehr wissen. Erfuhr sie aber nicht.

Längst geschreddert

Denn schon nach wenigen Fragen von Verfahrensrichter Ronald Rohrer und damit wenigen Minuten im Zeugenstand wurde klar, dass Grasser statt neuer Akten und Fakten nur Erinnerungslücken aufbieten konnte. Von den Abgeordneten später auch mit Detailfragen zu der seit mehr als eineinhalb Jahrzehnten köchelnden Causa konfrontiert, zog es Grasser, mittlerweile zum fünften Mal vor einem Eurofighter-U-Ausschuss, auch vor, auf seine früheren Aussagen zu verweisen – und aus den entsprechenden Parlamentsprotokollen vorzulesen.

Doch bis es so weit kam, stellte Grasser gleich einmal klar, dass er im Jänner 2007 keinerlei Akten aus dem Finanzministerium mitgenommen habe. Bei den im Buwog-Prozess angesprochenen Papieren, so versicherte er, habe es sich bloß um seine Unterlagen zur Vorbereitung für seinen Befragungen im ersten U-Ausschuss 2006 und 2007 gehandelt, also persönliche Notizen und Rechnungshofberichte – nicht aber um Originale und Kopien. Nach seinen vier Auftritten von damals habe er "die Unterlagen geschreddert" – weil für ihn klar gewesen sei, dass er nicht mehr geladen werde.

Irrtum. Diesmal wollten SPÖ, Neos und Peter Pilz von der Liste Jetzt mit diversen Dokumenten vor allem darauf hinaus, dass sich der einstige Gegner neuer Abfangjäger, der sich allenfalls gebrauchte vorstellen konnte, vor der Typenentscheidung im Jänner 2002 im Beisein von Ex-FPÖ-Chef Jörg Haider und FPÖ-Generalsekretär Peter Sichrovsky in Brüssel sehr wohl mit EADS-Vertretern getroffen habe – was Grasser aber brüsk zurückwies.

Grasser sieht nur Gekritzel

Tatsächlich ist das, was SPÖ-Abgeordneter Rudolf Plessl als Dokument vorlegte, eine Kopie aus dem Akt der Münchner Staatsanwaltschaft, die Airbus-Managern wegen verbotener Geschäftspraktiken und möglicher Untreue gegen das eigene Unternehmen auf den Zahn gefühlt hat. "Gekritzel" nannte Grasser diese handschriftliche Notiz eines Mitarbeiters des Eurofighter-Herstellers, die Plessl als das wesentlichste Belastungsdokument präsentierte.

Darin wurde im Vorfeld der Anbotslegung, im Jänner 2002, darüber spekuliert, was der damalige Landeshauptmann Haider an Gegengeschäftsangeboten für Kärnten gewünscht hat und wie der Abfangjäger-Gegner Grasser mit Hinweis auf die österreichische Wertschöpfung beim Eurofighter-Kauf umzustimmen wäre. Plessl vermutet in dem Schreiben ein authentisches Protokoll des besagten Treffens in Brüssel. Pilz glaubt das eher nicht. Er fragte aber nach, ob Grasser ausschließen könne, bei einer solchen Besprechung dabei gewesen zu sein.

Grasser nahm einen kräftigen Schluck Red Bull und konterte, dass er nicht dabei war. Ganz ausschließen könne er aber gar nichts; ist ja lange her, auch sei er hunderte Male in Brüssel gewesen. Dann setzte er zum Gegenangriff an: In Anspielung auf einen Grapschvorwurf gegen Pilz, sagte Grasser, könne der Abgeordnete wohl auch nicht ausschließen, was er zu manch nächtlicher Stunde getan habe. Heiterkeit im Saal.

Weniger heiter, was dann passierte: Plessl kündigte an, Grasser bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, weil dieser mit seinen Kontakten eventuell das Amtsgeheimnis verletzt habe. (Conrad Seidl, Nina Weißensteiner, 19.12.2018)