Im Gurker Dom sind nach dem Bischofswechsel die "Aufräumarbeiten" im Gang. Mühsam wird in der Diözese versucht, den Haussegen geradezuhängen.

APA/GERT EGGENBERGER

Wien/Klagenfurt – Am Tag der klerikalen Angelobung im Mai pries man den Auserwählten noch in den Himmel "als Mann des Konsenses – unprätentiös und diplomatisch". Doch aktuell ist vom diplomatischen Geschick des einstigen Kärntner und jetzigen St. Pöltner Bischofs Alois Schwarz wenig zu spüren. Denn zu der mit ihm untrennbar verbundenen Kirchenkrise im Süden und jenem Prüfbericht, in dem Schwarz grobe Verfehlungen vorgeworfenen werden, bezieht der Oberhirte weiter nicht offiziell Stellung. Auf Anfrage heißt es lediglich, Bischof Schwarz werde "in dieser Causa keine weitere Stellungnahme abgeben und bittet um Geduld, bis Antworten zur weiteren Vorgehensweise seitens der Bischofskongregation bekannt sind".

Dem Volk schuldig

Doch während sich der St. Pöltner Bischof hinsichtlich seiner Vergangenheitsbewältigung offensichtlich eine Verschnaufpause gönnt, zeigen sich andere Kirchenvertreter deutlich gesprächiger. Helmut Schüller, Sprecher der Pfarrerinitiative, sieht in dem Entschluss des Gurker Domkapitels, den Prüfbericht entgegen der Weisung aus Rom doch der Öffentlichkeit zu präsentieren, die "einzig richtige Entscheidung". Schüller: "Die Kärntner hatten auch gar keine andere Möglichkeit, als entsprechend zu reagieren. Vorher hat nur Bischof Schwarz aus dem Bericht zitiert und Rom eine Veröffentlichung verboten."

Vor allem sei man es "dem Kirchenvolk schuldig gewesen". Schüller: "Die Menschen haben das Recht zu erfahren, was passiert ist." Ob Schwarz noch im Amt tragbar ist, will der ehemalige Generalvikar nicht beurteilen: "Die Entscheidung liegt nun in Rom. Aber es wird sehr vieles davon abhängen, wie sich Bischof Schwarz jetzt verhält – macht er reinen Tisch und gesteht Fehler ein, oder mauert er weiter."

Eine Lehre aus der Causa müsse auch die Gurker Diözese ziehen, meint der Wiener Pastoraltheologe Paul Zulehner: Die Finanzgebarung müsse neu geordnet werden. Gebe es doch – wie in anderen deutschsprachigen Diözesen – zwei getrennte Geldtöpfe: das Mensalgut (siehe Wissen) und das einsehbare Budget der Diözese. Im Sinne heutiger demokratischer Standards in Bezug auf finanzielle Transparenz sollten beide Geldtöpfe vereint werden, sagte Zulehner am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal".

Problematisch für Schwarz sei, dass in der Kirche Kärntens der Eindruck entstanden sei, dass eine "Schattenbischöfin" und nicht Schwarz selbst Entscheidungen getroffen habe, sagte Zulehner. Er selbst glaubt nicht an ein "Zölibatsproblem". Schwarz hat dies öffentlich bestritten. Im Pressestatement des Gurker Domkapitels hieß es: "Aufgrund seiner Lebensführung war der Bischof in seiner Amtsführung immer mehr beeinträchtigt, weil er für Priester im Zusammenhang mit der Zölibatsverpflichtung erpressbar war." Erpressbarkeit sei gegeben, findet Zulehner, weil Schwarz viele Entscheidungen nicht selbst getroffen habe, sondern weil die "Schattenfrau im Hintergrund" manches so wollte: "Viele Leute haben dem Bischof gesagt, mach das anders, die hat er alle fallenlassen."

Dem Kirchenrecht verpflichtet

Droht jetzt Bischof Schwarz Ungemach durch das Kirchenrecht? Wilhelm Rees, Kirchenrechtler an der Universität Innsbruck, will nicht über den Fall spekulieren, er geht ins Grundsätzliche: Was passiert bei Verdacht des Verstoßes gegen den Zölibat?

"Das ist im kirchlichen Gesetzbuch für die römisch-katholische Kirche, dem Codex Iuris Canonici von 1983, fixiert und wird auch sanktioniert", sagt Rees. Kleriker seien zum Zölibat verpflichtet. "Es ist Sache des Diözesanbischofs, bei etwaigen Verdachtsfällen zu handeln. Er kann dann ein entsprechendes Verfahren einleiten. Der betroffene Priester kann suspendiert werden", sagt Rees. Letztlich könne das bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand führen. Was ist, wenn ein Bischof verdächtigt wird? Dann sei "die oberste Autorität am Zug. Kurz: Der Ball liegt dann in Rom, da letztendlich der Papst für Strafsachen von Bischöfen zuständig ist."

Was ist mit Vorwürfen der Misswirtschaft? Im kirchlichen Recht seien auf allen Ebenen – von den Pfarren bis zu den Diözesen – Kontrollinstanzen vorgesehen, die zur Absicherung dienen, sagt Rees. Dazu gebe es Einspruchsrechte wie etwa durch den Diözesanvermögensverwaltungsrat. Auch hier gilt: Beim Bischof ist Rom am Zug. (Peter Mayr, Markus Rohrhofer, 20.12.2018)