Nach den arbeitsrechtlichen Missgriffen sucht die burgenländische Spitalsholding einen Kurs in ruhigere, arbeitsförderliche Gewässer.

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Juristisch ist die Causa Krages jetzt einmal erledigt. Anfang April 2017 hatte ja die burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft ihren Geschäftsführer, René Schnedl, und den Chefjuristen, Yalcin Duran, auf spektakuläre Weise entlassen.

Zu unrecht, wie das Arbeitsgericht Ende November schon im Falle Duran entschieden hat. Zu unrecht auch im Falle des Geschäftsführers, wie nun in einem Generalvergleich zwischen Schnedl und der Krages ausdrücklich festgehalten wurde. Die damals erhobenen Entlassungsgründe hätten "in allen Punkten entkräftet werden" können. "Diese Vorwürfe und Anschuldigungen werden von der Krages daher ausdrücklich zurückgenommen".

Verkeilungen

Die Auseinandersetzung zwischen den Entlassenen und ihrem ehemaligen Arbeitgeber wurde phasenweise mit einer Vehemenz geführt, die mit arbeitsrechtlichen Differenzen allein nur sehr schwer zu erklären waren und sind.

Zweimal versuchte die Krages gar, ihre Argumente mit Strafanzeigen gewichtiger zu machen. Es gab eine Verurteilung wegen Besitzstörung gegen die entlassenden Krages-Anwälte. Und gegen Duran wurde Verleumdungsklage erhoben. Der Krages-Anwalt versuchte schließlich, vergeblich, die Öffentlichkeit ausschließen zu lassen vom Arbeitgerichts-Prozess. Man war also ordentlich ineinander verkeilt.

Aufrechtes Arbeitsverhältnis

Und wird es, wie es ausschaut, vielleicht noch eine Weile bleiben. Denn die Krages steht auf dem Rechtsstandpunkt, Yalcin Duran sei – nun, da er erfolgreich seine Entlassung bekämpft hat – weiterhin Beschäftigter dieser Krages, die ihn vor anderthalb Jahren so hochkant wie rechtswidrig hinausgeworfen hat.

Per Mail wurde Duran deshalb vom Nachfolger Schnedls – Harald Keckeis – aufgefordert, "am 7. 1 . 2019 um 14 Uhr den Dienst wieder anzutreten". Da werde man dann auch "die Details über die zukünftige Tätigkeit" besprechen.

Oder eher nicht. Denn Duran hat, so ließ er den STANDARD wissen, nicht die Absicht, der im Ton einer Dienstanweisung abgefassten Mail-Nachricht Folge zu leisten. Eine Wiedereinstellung komme "nach all dem, was mir da vorgeworfen wurde, vor allem nach dem Strafverfahren, nicht in Frage".

Entlassungsgrund

Yalcin Duran ist – nach einer demütigenden standesrechtlichen Verzögerung durch eben dieses Strafverfahren – eingetragener Rechtsanwalt in Wien (ein ausdrücklicher Schwerpunkt: Arbeitsrecht) und steht auf dem Rechtsstandpunkt, er sei keineswegs verpflichtet, der Aufforderung nachzukommmen. Die Krages, ließ deren Sprecher Leo Szemeliker wissen, sieht diese Verpflichtung schon. "Selbstverständlich" sei die Krages "für konstruktive Gespräche offen, es ist aber auch klar, dass wir unsere Rechtsposition vertreten".

Eine spannende juristische Differenz, von der manche freilich fürchten, sie könnte der Auftakt zu einer neuen Runde werden. Zumal ja auch unklar ist, in welches Arbeitsverhältnis Duran da wieder einsteigen solle. Sein – "unternehmensschädigender" – Arbeitsvertrag war ja ein Hauptgrund für die seinerzeitige Entlassung.

Stillschweigen

René Schnedl wird übrigens nicht zum Dienstantritt aufgefordert. Mit ihm gebe es nämlich "einen Generalvergleich". Bei Duran nur das Gerichtsurteil, das die Rechtsungültigkeit der Entlassung feststellt. Über die Höhe der Entgeltzahlungen soll ein Vergleich erst gesucht werden.

Was unterm Schlussstrich der eben beendeten Differenz steht, was also diese Causa die Krages – und mit ihr den Eigentümer Land und mit dem die Steuerzahler – gekostet hat, darüber wurde Stillschweigen vereinbart. Die ÖVP sieht darin klarerweise einen oppositionellen Hebelpunkt und fordert "völlige Transparenz und die Offenlegungen aller Zahlungen und der Kosten des gesamten Verfahrens".

Mutmaßungen

Die einschlägigen Schätzungen differieren wie zuweilen die Rechtsstandpunkte. Einig ist man sich, dass inklusive Anwälte und Gutachter bei 700.000 zu zählen angefangen werden müsse.

Die Frage ist, wo aufzuhören wäre. Manche, die mit der Materie vertraut sind, munkeln gar: erst beim Doppelten. (Wolfgang Weisgram, 31.12.2019)