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Ganz füllen wird sich der Geldsack mit der Steuerreform nicht, aber zumindest um ein wenig sollten die Abgaben zurückgehen.

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Wien – Die Regierungsklausur naht, und mit ihr die erwartete Bekanntgabe von Eckpunkten der Steuerreform. Auch wenn bisher unklar ist, ob die Präsentation in Mauerbach nahe Wien über eine vage Punktation hinausgehen wird: Manch Interessenvertreter bringt sich rechtzeitig in Stellung, um die Maßnahmen noch in die richtige Richtung zu lenken.

Wobei das Wort "richtig" klarerweise eine subjektive Angelegenheit darstellt. Während die Wirtschaftskammer vorsorglich auf eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 19 Prozent gepocht hat, bringt sich auch die Arbeiterkammer in Stellung. Neben der Ablehnung des Arbeitgeberwunsches legt sie den Fokus auf eine Entlastung beim Wohnen.

Interessanterweise übernimmt die AK nicht den Vorschlag der SPÖ, die eine Umsatzsteuerbefreiung der Mieten erreichen will. Vielmehr setzen die Arbeitnehmervertreter auf ein eigenes Modell: den Wohnbonus. Dabei sollen zehn Prozent der Wohnkosten, aber maximal 500 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden können, wie AK-Präsidentin Renate Anderl bei der Präsentation eines Maßnahmenpakets erläuterte.

Bonus auch für Wohnungseigentümer

Aufhorchen lässt die Arbeitnehmervertretung mit der Ansage, dass auch der Kauf einer Wohnung (egal ob Neubau oder gebraucht) oder deren Sanierung unter die steuerliche Förderung fallen soll. Der Bonus würde sich dann jeweils auf einen Haushalt beziehen, wobei eine Splittung möglich sein soll.

Dass damit auch Großverdiener ein Steuerzuckerl erhielten, will die AK verhindern: Indem sich der Absetzbetrag ab einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro reduziert und ab 90.000 Euro ausläuft. Im Unterschied zum Familienbonus soll sichergestellt werden, dass die volle Förderung auch bei geringen Einkommen, in denen keine oder nur eine geringe Steuerleistung anfällt, voll wirkt. Das würde über eine Gutschrift erfolgen, im Fachjargon Negativsteuer genannt. Zudem will die AK, dass nur der Hauptwohnsitz gefördert wird, damit Immobiliensammler nicht unterstützt werden.

1,2 Milliarden Kosten

Billig – aus Sicht des Finanzministers – käme die Umsetzung des Wohnbonus nicht. AK-Steuerexperte Dominik Bernhofer beziffert den Budgetausfall mit 1,2 Milliarden Euro. Das Geld soll die Regierung zusätzlich zu einer Tarifentlastung im Volumen von drei Milliarden Euro lockermachen, die als Kompensation für die kalte Progression in den Jahren 2016 (letzte Entlastung) bis 2020 (nächste Entlastung) betrachtet wird.

Für Anderl ist klar, dass wegen der stark gestiegenen Wohnkosten etwas getan werden muss. In den letzten neun Jahren seien die Mieten um 40 Prozent gestiegen, während die Preise insgesamt um 17 Prozent zugelegt hätten. Die Lohnerhöhungen würden allein schon durch diese Entwicklung aufgefressen. Weitere altbekannte Punkte im AK-Forderungspaket: Abschaffung der Maklerprovision für Mieter; Abschaffung befristeter Mietverträge außer bei Eigenbedarf; wirksame Sanktionen gegen Mietwucher (künftig soll bei überhöhtem Zins das Doppelte zurückbezahlt werden); und ein neues Mietrecht mit wirksamen Obergrenzen und klar definierten Zu- und Abschlägen. (as, 8.1.2019)