In den Nationalrat schaffte es Roland Düringer mit seiner Liste Gilt nicht, allerdings brachte sie ihn nun als Zeugen vor das Straflandesgericht.

Foto: APA / Herbert Pfarrhofer

Wien – "Was soll man mit Ihnen machen?", fragt Richterin Claudia Bandion-Ortner den Angeklagten Daniel L. während seines Prozesses wegen Untreue. "Ich weiß es nicht. Ich möchte auf jeden Fall nicht mehr im Finanzbereich arbeiten", antwortet der 33-Jährige. "Das würde ich auch nicht machen", stimmt ihm die Richterin zu.

Denn L. soll zwischen April und November 2017 in seiner Funktion als ehrenamtlicher Finanzreferent der Partei des Kabarettisten Roland Düringer, der Liste Gilt, insgesamt knapp 16.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben. Und das, obwohl er im März 2017 zu 18 Monaten bedingt verurteilt worden war – da er als Finanzreferent der Neos 62.000 Euro abgezweigt hatte.

Bei der von Düringer als Zeugen als "Kunstprojekt" bezeichneten politischen Bewegung war es in absoluten Zahlen also weniger lukrativ, in Relation aber durchaus: 80.000 Euro nahm Gilt an Spenden ein, ein Fünftel davon kam also nie an. "Paypal-Spenden mussten buchhalterisch als Bargeld verbucht werden, ich habe sie also beim Bankomaten abgehoben", erläutert der Angeklagte.

Schulden aus der Vergangenheit

Ein Motiv für seine Malversation kann er nicht wirklich nennen – er verweist nur auf schwierige Lebensumstände. "Die Schulden stammen aus der Vergangenheit. 2010 hatte meine Mutter einen Herzinfarkt, sie lag zwei Jahre im Wachkoma, damals ist auch meine Ehe gescheitert", erklärt er. "Ich bin da nie wieder rausgekommen."

2015 heuerte er bei den Neos an, nach dem Auffliegen seiner Machenschaften wurde er gekündigt. "Und wie sind Sie dann Finanzreferent bei Gilt geworden?", will Bandion-Ortner wissen. "Das hat sich zufällig ergeben. Ich habe auf Facebook Interesse an der der Partei gezeigt und wollte mich engagieren. Dann habe ich erwähnt, dass ich schon Erfahrung in dem Bereich habe."

Gilt-Mitbegründer Walter Naderer erzählt das in seiner Aussage anders: L. habe sich sehr wohl aktiv um den Job bemüht. Der ehemalige Stronach-Abgeordnete im niederösterreichischen Landtag holte sogar Erkundigungen ein – denn L. war früher auch für die dortigen Grünen aktiv. "Ich habe dann eine Abgeordneten-Kollegin gefragt, und die hat ihn empfohlen."

Erfundenes Darlehensversprechen

Die Empfehlung war zu Beginn durchaus berechtigt, erinnert sich Düringer. "Lange Zeit war alles gut. Mir war es sogar zu genau. Aufgefallen ist es erst im Herbst. Gegen Ende hin gab es kein Geld mehr, um im Wahlkampf noch einmal ordentlich Gas zu geben." L. habe auch ein 50.000-Euro-Darlehen eines Freundes versprochen, das nie kam. "Als ich ihn deshalb gefragt habe, hat er gesagt, es sei kein Problem, wenn das Geld nicht komme, er erwarte die Erbschaft seines Großvaters."

Den dementen Verwandten pflegte der Angeklagte im fraglichen Zeitraum. "Und? Haben Sie was geerbt vom Großvater?", will die Richterin wissen ."Ja. Schulden. Ich musste 3.500 Euro für das Begräbnis zahlen", erwidert L. verbittert. Angeblich hätten Pflegerinnen die Sparbücher des Kranken leergeräumt.

Bei Gilt verdiente L. kein Geld, Anstellung hatte er keine. "Ich musste ja irgendwie ein Leben finanzieren", liefert er als weitere Erklärung für die mindestens 25 illegalen Geldbehebungen. "Ich hatte auch in der Buchhaltung keinen Überblick mehr", gibt er zu.

Angeklagter wird mittlerweile betreut

Mittlerweile lebt der Angeklagte in einer Einrichtung, wo er psychologisch und sozialarbeiterisch betreut wird. "Sie glauben, Sie kriegen Ihr Leben wieder in den Griff?", interessiert Bandion-Ortner. "Mit Betreuung schon, alleine sicher nicht", hört sie als Antwort.

Staatsanwältin Katharina Stauber fordert angesichts des raschen Rückfalls aus generalpräventiven Gründen eine Strafe, denn "Untreue ist kein Kavaliersdelikt". Die Richterin sieht das auch so: Bei einem Strafrahmen bis zu drei Jahren verurteilt sie L. nicht rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, fünf davon sind unbedingt. Düringer muss er 15.560 Euro zurückzahlen, vom Widerruf der Vorstrafe sieht sie aber ab. "So ganz ohne geht es nicht, wieder eine Bedingte ist nicht möglich", begründet Bandion-Ortner. "Ist in Ordnung", erteilt ihr der Angeklagte Absolution. (Michael Möseneder, 8.1.2018)

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