Am Sonntagmorgen wurde im Anton-Wodica-Park in Wiener Neustadt eine 16-Jährige tot aufgefunden. Ein 19-Jähriger gestand die Tat.

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Wiener Neustadt – Nach dem gewaltsamen Tod einer 16-Jährigen, deren Leiche am Sonntag in Wiener Neustadt entdeckt wurde, ist am Dienstagnachmittag U-Haft gegen den verdächtigen 19-jährigen Syrer verhängt worden. Diese Entscheidung teilte eine Sprecherin des Landesgerichts mit. Bei der Polizei wurden laut Sprecher Johann Baumschlager zwei Kundgebungen für nächsten Samstag beziehungsweise Montag in Wiener Neustadt angemeldet.

Es gebe keinen Grund, die Kundgebungen seitens der Exekutive zu verbieten, hieß es auf Anfrage. "Die Polizei wird die Demos dementsprechend überwachen", sagte der Sprecher.

Für Samstagabend wurde von "Wiener Neustadt trauert" über Facebook ein "Kerzenmeer für Manuela K." angekündigt. Die Route des Trauermarschs soll ab 19.00 Uhr vom Bahnhofplatz bis zur Mariensäule (Hauptplatz) in Wiener Neustadt führen, wo Kerzen abgestellt werden sollen. Auch für die Begräbniskosten werden Spenden gesammelt.

Hinter der für den kommenden Montagabend angekündigten Veranstaltung soll die Plattform "Unbequem" stecken, die sich selbst als "unabhängiges, heimattreues Informationsmedium" bezeichnet. In einem Facebook-Posting von "Unbequem" anlässlich der Bluttat wurde gefordert: "Schluss mit der Massenzuwanderung! Schluss mit falscher Toleranz! Grenzen schließen und Ausländerrückführung jetzt!"

Medienberichten zufolge lagen gegen den Asylberechtigten mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung, Diebstahls, sexueller Belästigung und nach dem Suchtmittelgesetz vor. Zwei Körperverletzungen sollen mit Geldstrafen geahndet worden sein. Stellungnahmen dazu gab es am Dienstag weder seitens der Staatsanwaltschaft noch vom Landesgericht Wiener Neustadt.

Wenige Stunden zuvor bestätigte die Polizei das Ergebnis der Obduktion – das Opfer ist demnach an Ersticken gestorben. Die Leiche der 16-Jährigen wurde am Sonntagvormittag im Anton-Wodica-Park in Wiener Neustadt gefunden. Das in einem Gebüsch abgelegte und mit Blättern sowie Ästen bedeckte Opfer wurde laut Exekutive "von mehreren Personen" entdeckt.

Verteidiger: kein Geständnis

Der Verteidiger des 19-Jährigen hat dementiert, dass es ein Geständnis seines Mandanten gebe. Der junge Mann habe sich auch in der U-Haft-Verhandlung am Dienstag in Wiener Neustadt nicht zur ihm vorgeworfenen Tat geäußert, sagte Rechtsanwalt Andreas Reichenbach. Es gebe kein gültiges Protokoll und damit kein verwertbares Geständnis, wie auch ORF NÖ berichtete.

In einem Protokoll sei von einem Geständnis die Rede. "Er hat das nicht unterschrieben", es sei dem 19-Jährigen nicht übersetzt worden, sagte der Verteidiger. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es keine Angaben des jungen Mannes zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte am Montag mitgeteilt, dass der Syrer geständig sei, sich aber zu Details bedeckt gehalten habe.

Dritter Mord binnen weniger Tage

Es war bereits der dritte Mord an einer Frau in diesem Jahr. Am Dienstag wurde eine 40 Jahre alte vierfache Mutter in Amstetten erstochen, am Mittwochabend endete ein Messerangriff auf eine 50-Jährige im Bezirk Wiener Neustadt-Land tödlich.

Im jüngsten Mordfall wurde nach dem Verdächtigen zunächst öffentlich und mit Foto gefahndet. Laut Johann Baumschlager, Pressesprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich, hat das auch zum Fahndungserfolg verholfen: "Mehrere Hinweise zum Aufenthaltsort des Mannes kamen aufgrund der medialen Berichterstattung." Er wolle deswegen den Medien danken, sagte er zum STANDARD. Nachdem der Mann in der Nacht auf Montag gefasst wurde, ging eine Aufforderung an die Medien, Fotos des Tatverdächtigen wieder zu löschen.

Gerüchte über Asylstatus

Ein Asylaberkennungsverfahren gegen den Syrer wurde laut Innenministeriumssprecher Christoph Pölzl 2018 eingestellt – der Syrer hatte zum Tatzeitpunkt also einen aufrechten Asylstatus. Dem Sprecher zufolge wurde nun aber ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Den rechtlichen Rahmen für die Möglichkeit einer Aberkennung des Schutzstatus bilden die sogenannte Statusrichtlinie und die Genfer Flüchtlingskonvention. Verlangt wird etwa das Vorliegen eines besonders schweren Verbrechens.

Gerüchte über eine nicht durchgeführte Abschiebung des Verdächtigen wies Pölzl zurück. Bestätigt wurden hingegen Berichte, wonach gegen den 19-Jährigen einschlägige Anzeigen vorlagen. "Die Staatsanwaltschaft hat im Dezember Strafantrag beim Bezirksgericht Wiener Neustadt gegen den Mann erhoben", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Vorgeworfen wurden dem Syrer demzufolge sexuelle Belästigung und Körperverletzung – beides zum Nachteil des späteren Opfers.

Bürgermeister mit Kritik

Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) zeigte sich "fassungslos" und kritisierte: "Wenn ein Asylwerber in Österreich straffällig wird, muss er abgeschoben werden." Dass bei einer Asylaberkennung im Vorjahr diese Tat womöglich hätte verhindert werden können, mache ihn "traurig und wütend zugleich". (APA, lhag, 14.1.2019)