Wien/Brüssel – Das Innenministerium prüft derzeit "alle Optionen" einer Verschärfung bei den Aberkennungsmöglichkeiten des Asylstatus bei Straffälligkeit. In einem "ersten Schritt" werde man die EU-Kommission und das EU-Vorsitzland Rumänien mit diesem Thema befassen und auch versuchen, weitere Mitgliedsstaaten an Bord zu holen, hieß es am Mittwoch aus dem Innenressort.

Aufbauen will das Ministerium auf einem Vorschlag, den Österreich bereits im vergangenen Juni bei den Verhandlungen zur Statusverordnung auf EU-Beamtenebene eingebracht habe und der sich mit der Erweiterung der Aberkennungsmöglichkeiten beschäftigte.

Verschärfungen

Zuerst hießt es, es gehe darum, dass nicht nur besonders schwere Verbrechen, sondern bereits schwere Verbrechen zur Aberkennung führen sollen. Zusätzlich sollte es nicht nur bei einem derartig schweren Verbrechen zu einer Aberkennung kommen, sondern auch bei einer wiederholten Begehung von (niederschwelligen) Straftaten, wodurch Wiederholungstäter eingeschlossen werden würden.

Vor dem Ministerrat hieß es dann vonseiten des Innenministers Herbert Kickl (FPÖ), dass völkerrechtliche Bestimmungen auf deren "Sinnhaftigkeit" überprüft werden sollen. Auch spricht er sich dafür aus, in gewisse Regionen in das Bürgerkriegsland Syrien abzuschieben: "Es heißt ein bisserl kreativ sein."

Konkret soll jede Form einer Straftat zu einem Aberkennungsverfahren führen. Auf die Frage, ob dies für jeden Ladendiebstahl gelten soll, meinte der Minister: "Je niederschwelliger, desto besser."

Novelle des Asylgesetzes

Derzeit würden internationale Regeln Österreich an diesem Vorgehen hindern, damit wolle er sich aber nicht abfinden, betonte Kickl. Er erwartet sich für die Verschärfungen auch Zustimmung dazu aus allen Parteien, denn: "Es kann ja niemand dagegen sein."

Im Unionsrecht ist das laut Adel-Naim Reyhani vom Wiener Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte unter anderem in der Qualifikationsrichtlinie festgeschrieben. Bei einem nationalen Alleingang könnte es theoretisch zu einem EU-Vertragsverletzungsverfahren kommen. Außerdem könnten nationale Gerichte bei entsprechenden Fällen darauf verweisen, denn Unionsrecht steche nationales Recht.

Kickl verwies darauf, dass er auf EU-Ebene bereits auf eine Änderung der Statusverordnung gedrängt habe, dazu sei es aber noch nicht gekommen. Daher soll es auch in Österreich eine Novelle des Asylgesetzes geben.

Ebenfalls vorgelegt wurden vom Innenressort die neuesten Daten zu Aberkennungsverfahren: Demnach wurden im vergangenen Jahr 5.991 Verfahren eingeleitet und 3.382 Entscheidungen getroffen. Das ist eine Zunahme um 305,9 beziehungsweise 291,4 Prozent gegenüber dem Jahr davor (1.476 Verfahrenseinleitungen und 867 Entscheidungen). Die Aberkennungsverfahren umfassen nicht nur jene Fälle, in denen aus strafrechtlichen Gründen der Asylstatus aberkannt wird, sondern auch andere, etwa bei freiwilliger Heimreise. (APA, 16.1.2019)