Die Eisenbahnstraße in Leipzig ist seit Mitte Dezember Waffenverbotszone. Die Maßnahme ist umstritten, wie Aufkleber auf der Ausschilderung zeigen.

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Waffenverbotszonen sind keine österreichische Erfindung. In mehreren Ländern Europas sind in den vergangenen Jahren Bereiche im öffentlichen Raum geschaffen worden, in die keine Schusswaffen, Steinschleudern, Messer und andere potenziell gefährliche Gegenstände wie Pflastersteine, Glasflaschen, Stangen, Baseballschläger, Leatherman, Stricknadeln und Spritzen mitgenommen werden dürfen.

Auf der Reeperbahn seit 2007

Auf der Reeperbahn in Hamburg sind Waffen seit 2007 tabu, das Verbot gilt wie in der Zone, die vor einem Monat in der Leipziger Eisenbahnstraße eingeführt wurde, permanent. Im österreichischen Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ist hingegen eine zeitliche Befristung von drei Monaten vorgesehen. Die Polizei kann aber nach jedem Ablauf wieder um drei Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass, wie es im SPG heißt, "zu befürchten ist, dass es an bestimmten öffentlichen Orten zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird". Es geht also um eine Maßnahme an Kriminalitätshotspots.

Innsbruck will auch komplette Verbotszone

Rechtlich ist es deshalb nach den derzeitigen Bestimmungen nicht möglich, ganz Wien zur Waffenverbotszone zu erklären, wie es zuletzt Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) gefordert hat. Manche Politiker wollen vermeiden, dass einzelne Straßenzüge als gefährlich gebrandmarkt werden. Andere halten die punktuelle Maßnahme für sinnvoll. Auf dem Linzer Hinsenkampplatz und entlang der Innsbrucker Bogenmeile wurden die ersten Waffenverbotszonen Österreichs eingerichtet. Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) kann sich inzwischen auch eine Ausweitung auf das ganze Stadtgebiet vorstellen.

Für flächendeckende Waffenverbotszonen müsste der entsprechende Paragraf 36b im SPG geändert werden. Eine andere Möglichkeit wäre, gleich das Waffengesetz zu verschärfen. Gerade in Bezug auf Messer – und darauf zielen die Waffenverbotszonen ja eigentlich ab – hat Österreich eines der liberalsten Waffengesetze Europas. Seit 1997 sind hierzulande fast alle Messer erlaubte Waffen. Nur als Gebrauchsgegenstände getarnte Messer sind verboten. Aber ansonsten gilt: Wer 18 ist, die österreichische Staatsbürgerschaft und keine Vorstrafe hat, darf jedes Messer, egal wie groß und welcher Bauart, besitzen und mitführen – außer bei Versammlungen.

Waffenverbot für Bürger aus Drittstaaten

Für Bürger aus Drittstaaten besteht zudem seit Anfang des Jahres ein Waffenverbot im öffentlichen Raum, dazu zählen eben auch Messer und Stichwaffen. Das Verbot war Reaktion auf eine Häufung von Messerattacken, die von Asylwerbern begangen wurden. Gleichzeitig leistet es aber auch dem Vorurteil, dass Afghanen oder Tschetschenen schnell mit dem Messer seien, Vorschub.

Mit den Waffenverbotszonen werden nun aber auch andere potenziell gefährliche Gegenstände erfasst. Diese Erweiterung kommt aus dem Antiterroransatz der britischen Behörden, die seit 2012 die Abnahme von sämtlichen Gegenständen erlauben, für deren Mitnahme man keine Begründung vorweisen kann und die als Waffe einsetzbar sind.

Pauschalkontrollen dürfen aber auch in heimischen Waffenverbotszonen nicht durchgeführt werden. Die Polizei muss in jedem Fall den dringenden Verdacht äußern, dass jemand einen gefährlichen Gegenstand dabei hat. (Michael Simoner, 16.1.2019)