Innenminister Herbert Kickl stellt die Menschenrechtskonvention infrage. Blitzt damit aber beim Koalitionspartner ab.

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Frage: Welche Möglichkeiten hat Österreich, um die Europäische Menschenrechtskonvention abzuändern?

Antwort: Eigentlich gar keine, erklärt der Verfassungsjurist Karl Weber von der Universität Innsbruck. Die Menschenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den nur der Europarat abändern könnte. Beim Europarat handelt es sich um eine internationale Organisation, der über die EU hinaus insgesamt 47 Staaten angehören. Österreich allein ist also machtlos.

Frage: Kann man aus einem internationalen Vertrag nicht aussteigen?

Antwort: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist seit den 1960er Jahren Teil der österreichischen Verfassung. Sie regelt die zentralen Grundrechte aller Bürger. Will man sie aus der Verfassung kicken, käme das einer Gesamtänderung dieser gleich, sagt Weber. Das bedeutet, dass darüber eine Volksabstimmung abgehalten werden müsste. Normales Verfassungsrecht lässt sich mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat ändern. Die Regierung braucht dafür also jedenfalls Teile der Opposition.

Frage: Wie lässt sich EU-Recht ändern?

Antwort: Unionsrecht entsteht durch ein Zusammenspiel von Rat (in dem Mitgliedsstaaten durch Minister vertreten sind), Kommission und Europäischem Parlament. In all diesen Vertretungskörpern sitzt auch Österreich. Allein ist ein Staat aber auch hier wieder handlungsunfähig.

Frage: Was passiert, wenn wir uns an EU-Vorgaben einfach nicht halten?

Antwort: Man unterscheidet zwischen Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen (wie etwa die Datenschutzgrundverordnung) werden auf europäischer Ebene beschlossen und sind dann unmittelbar anwendbar. Das heißt: Sie gelten sofort. Richtlinien müssen die Mitgliedsstaaten hingegen erst selbstständig umsetzen. Passiert das nicht fristgerecht oder werden Verordnungen missachtet, setzt es ein Vertragsverletzungsverfahren.

Frage: Kann ein Staat auch aus der EU geworfen werden, wenn er sich nicht mehr an das Unionsrecht hält?

Antwort: Nein, ein Rauswurf ist nicht vorgesehen. Am Schluss eines Vertragsverletzungsverfahrens steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs – und es blühen drakonische Strafen, sagt Weber. Darüber hinaus kann Staaten beim Verdacht auf grobe Grundrechtsverstöße nach Artikel 7 das Stimmrecht entzogen werden. (Katharina Mittelstaedt, 24.1.2019)