Bild nicht mehr verfügbar.

Der Einbau eines Smart Meters kann seit 2018 nicht mehr verweigert werden. Spätestens, wenn die Eichung fällig wird, kann der Netzbetreiber den Tausch durchsetzen.

Foto: AP

Die Einführung von Smart Metern, also vernetzten Stromverbrauchsmessern, sorgte vor allem zu Beginn auch in Österreich für einige Diskussionen. Während die Energieversorger für komfortablere Abrechnungen und das Sparpotenzial durch flexiblere Preise warben, warnten Gegner vor Gefahren für den Datenschutz und möglichen Sicherheitsmängeln.

Der Skepsis trug 2013 schließlich eine gesetzliche Regelung Rechnung. Diese sieht eigentlich vor, dass die Stromnetzbetreiber "berücksichtigen" müssten, wenn jemand keinen Smart Meter erhalten wolle. Doch faktisch ist diese Regel nicht mehr gültig. Das musste eine Burgenländerin erfahren, der kürzlich der Strom abgeschalten wurde.

Novellierte Verordnung weicht Regelung auf

Die Frau hatte sich mit anwaltlicher Unterstützung gegen den Austausch ihres Zählers gegen ein Smart Meter nach Ablauf der Eichungsfrist zur Wehr gesetzt. Einen neuen klassischen Zähler wollte ihr Betreiber nicht installieren. Am 7. Jänner wurde ihr schließlich nach vier Monaten Streit der Strom abgedreht. Der Betreiber, Netz Burgenland, beruft sich darauf, nach Ablauf der Nacheichfrist rechtlich keine andere Wahl zu haben.

Seit 2018 gilt eine Novelle für die "Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung", welche das Weigerungsrecht deutlich einschränkt. Sie sieht einerseits gemäß EU-Richtlinien vor, dass die Betreiber bis Ende 2020 ihre alten Zähler zu 80 Prozent mit vernetzten Messgeräten ersetzen sollen. Und vor allem kann gegen den Einbau nicht mehr widersprochen werden, wie die Arbeiterkammer aufklärt.

Opt-out nur noch gegen tägliche Übertragung

Kunden können, sofern dies in ihrem Stromvertrag nicht gegenteilig geregelt ist, aber nach der Installation immer noch der viertelstündlichen Speicherung und Übermittlung des Zählerstandes widersprechen. Dies geht nun auch dort, wo bisher festgelegt war, dass zumindest 5 Prozent der betroffenen Kunden widersprechen müssen, damit der Übertragungsstopp gültig ist.

Die aktuellen Möglichkeiten bei anstehendem Smart Meter-Einbau zeigt die Arbeiterkammer auf. Widerspricht man den "smarten" Funktionen, so soll der neue Zähler so funktionieren, wie sein klassisches Pendant und ausschließlich den Verbrauchsstand anzeigen. Allerdings kann in bestimmten Fällen, etwa für die Jahresabrechnung oder bei Wohnungswechsel, der Stand immer noch aus der Ferne abgelesen werden.

Ohne Widerspruch wird der Verbrauch alle 15 Minuten gespeichert und einmal täglich an den Stromanbieter übermittelt, wodurch die jährliche Ablesung entfällt. Wer möchte, kann auch ausdrücklich verlangen, dass der Stand ebenfalls viertelstündlich übertragen wird.

Auch ein früherer Einbau ist möglich, zumal vielerorts noch keine komplette Umrüstung läuft. Wer seinen Betreiber darüber informiert, dass er seinen bisherigen Stromzähler mit einem Smart Meter ersetzen will, erhält diesen binnen sechs Monaten. (gpi, 24.01.2019)