Derzeit führungslos: die Direktion des Asylamts BFA.

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Bregenz / Wien – Die Vorarlberger Regionalstelle des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) probiert Neues. Sie lädt Asylwerber zu Videoeinvernahmen nach Feldkirch vor. Fragesteller und Dolmetscher sitzen in Eisenstadt. Drei solcher Fälle sind bei Vindex, einem Verein für Schutz und Asyl, bekannt.

Das "Profil" schildert eine der Befragungen. Vindex-Geschäftsführerin Eva Fahlbusch präzisiert auf Anfrage des STANDARD: Der Verhandlungsleiter im fernen Burgenland habe sich nicht namentlich vorgestellt, sei auch nicht sichtbar gewesen, lediglich als Stimme aus dem Off wahrnehmbar. Das Gespräch habe der Eisenstädter Dolmetscher geführt.

Ministerium: keine Einvernahme

"Die Einvernahme hat in dieser Form nicht stattgefunden", heißt es dazu aus dem Innenministerium. Haben Asylwerber und Begleitpersonen die Sache erfunden? Aus Datenschutzgründen könne er keine Details kommunizieren, sagt Ministeriumssprecher Christoph Pölzl. Nur so viel: "Es hat sich um keine Einvernahme gehandelt, nur um eine Vorbesprechung zur Datenerhebung."

Direkter visueller Kontakt sei so nicht möglich, kritisiert Fahlbusch: "Der Behördenvertreter muss sich doch einen persönlichen Eindruck verschaffen, zu einem Gespräch gehört zudem, dass man sich in die Augen schauen kann." Rechtsanwalt Thomas Neugschwendtner argumentiert ähnlich: Im Asylverfahren sei die Beurteilung der Glaubwürdigkeit zentral, "da spielt der persönliche Eindruck eine sehr große Rolle". Bei einer audiovisuellen Einvernahme sei zudem die Gefahr von Verständigungsschwierigkeiten deutlich höher.

Ökonomisch und effizient

Videoeinvernahmen seien nach Paragraf 51 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und Paragraf 12a BFA-Verfahrensgesetz zulässig, sagt Pölzl. Die Entscheidung liege beim BFA. Kriterien sind Verfahrensökonomie und Effizienz. Anfahrtswege, Verfügbarkeit des Dolmetschers sind mögliche Gründe. Warum eine Befragung im Feldkircher BFA durch BFA-Mitarbeiter in Eisenstadt ökonomisch und effizient ist, wollte Pölzl nicht beantworten. Mehrere vom STANDARD befragte Anwälte mit Erfahrung in Asylfällen sagten unisono, derlei Videoeinvernahmen hätten sie bisher nicht erlebt.

Der Bregenzer Rechtsanwalt Stefan Harg hat sich die vom Innenministerium genannten Rechtsgrundlagen genauer angesehen. Er kommt nach Lektüre der erläuternden Bemerkungen zum Schluss, dass nach § 51 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) eine Videovernehmung nur dann zulässig ist, wenn "das persönliche Erscheinen nicht erforderlich ist und eine audiovisuelle Einvernahme aufgrund der Besonderheit des Falles geboten erscheint". Beispielsweise, wenn man wegen Alter, Krankheit oder Gebrechlichkeit oder anderer erheblicher Gründe nicht persönlich anwesend sein kann. Diese Gründe liegen, sagt Harg, in den Asylfällen aber nicht vor.

Rechtsanwalt skeptisch

Ein Dolmetscher darf nach § 12a BFA-VG nur dann per Video zugeschalten werden, wenn "die Dolmetschleistung am Ort der Einvernahme nicht binnen angemessener Zeit zur Verfügung gestellt werden kann", wird erläutert. Für Harg stellt sich die Frage, weshalb Dolmetscher in einer seit langem anberaumten Einvernahme in Feldkirch plötzlich nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können. Harg: "Jedenfalls war es in den vergangen fünf Jahren seit Einrichtung des BFA in Feldkirch immer möglich, entsprechende Dolmetscher zu organisieren."

Das Argument Verfahrensökonomie kann Harg nicht nachvollziehen. Neben dem technischen Aufwand muss neben dem Beamten und dem Dolmetscher in Eisenstadt auch in Vorarlberg ein zusätzlicher Mitarbeiter abgestellt werden, der mit dem Asylwerber im Raum sitzen muss. Harg: "Es wird also eine Person mehr als bei direkter Befragung ohne Video benötigt."

Das BFA ist dieser Tage aber auch aus anderen Gründen im Gespräch. Einem Bericht der "Kleinen Zeitung" zufolge soll Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) dem Amt mit 1. Jänner 2019 die Personalhoheit entzogen haben, die es seit 2005 innehatte. Kickl ernenne und kontrolliere die dortigen Beamten und Referenten nunmehr selber.

Personalhoheit bleibt beim Amt

Das sei unrichtig, widerspricht Pölzl. Im Bundesamt habe sich weder bei der Dienstaufsicht, die das Einhalten dienstrechtlicher Pflichten der BFA-Mitarbeiter prüft, noch bei der Fachaufsicht, die deren Entscheidungen kontrolliert und ihnen Weisungen erteilen kann, etwas geändert: "Beide Kompetenzen liegen nach wie vor bei der BFA-Direktion", sagt der Ressortsprecher.

Auch die Personalbestellung laufe wie bisher: Sie sei nach wie vor Aufgabe der ministeriellen Sektion I, also des von Karl Hutter geleiteten Präsidiums.

BFA-Direktion ausgeschrieben

Das BFA selbst ist derzeit führungslos. Sein langjähriger Direktor Wolfgang Taucher wurde mit 2019 an die Spitze der Gruppe "Asyl und Rückkehr" in der von Peter Webinger geleiteten Sektion V (Fremdenwesen) versetzt. Der neue Posten ist besser bezahlt.

Als ein aussichtsreicher Kandidat für die BFA-Direktorennachfolge gilt der derzeitige Leiter der Abteilung Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen im Ministerium, Gerhard Reischer – ein ehemaliger FPÖ-Gemeinderat aus Berndorf. Die sechswöchige Ausschreibung für den Posten läuft derzeit. (Jutta Berger, Irene Brickner, 28.1.2019)