Im Prozess gegen den PR-Mann Rudi Fußi vertrat Michael Rami (li.) Heinz-Christian Strache noch

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Wien – Am Montag hatte sich Michael Rami als Rechtsanwalt von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) noch von einer Mitarbeiterin vertreten lassen – am Dienstagabend zog der erst im Vorjahr zum Verfassungsrichter ernannte Jurist nach anhaltender Kritik dann die Konsequenz: "Ich habe in der Vergangenheit Politiker verschiedener Parteien in meinem Spezialgebiet (Persönlichkeitsschutz) vertreten und war dadurch in meiner Tätigkeit als Richter des VfGH in keiner Weise befangen; ich verstehe aber, dass auch die Optik in der öffentlichen Diskussion eine Rolle spielt. Ich habe mich daher entschlossen, ab sofort keine Spitzenpolitiker – gleichgültig welcher Partei – mehr zu vertreten", sagte der Verfassungsrichter dem STANDARD am Dienstagabend in einem Exklusiv-Statement.

Rami war bisher u. a. Straches Anwalt bei dem gegen den Grünen EU-Abgeordneten Michel Reimon angestrengten Zivilprozess sowie in einem weiteren gegen den PR-Berater Rudolf Fußi.

Zwar ist es laut Gesetz möglich, dass ein Verfassungsrichter seinen Anwaltsberuf weiterführen kann, doch die Opposition protestierte lautstark: Die Neos fordern ein Berufsverbot, weil sie die Gewaltenteilung gefährdet sehen; die Liste Jetzt (vormals Liste Pilz) spricht von einer Unvereinbarkeit der beiden Ämter.

Strache hat bereits einen neuen Rechtsanwalt: Es ist der Wiener Niki Haas. (red, 29.1.2019)